Hessen wählt queer!

Landtagswahlen Hessen 2018:

Welche Partei vertritt eigentlich meine queeren Interessen?

Wir haben nachgefragt!

Worum geht es genau?

Das Bündnis „hessen wählt queer“ ist ein Zusammenschluss von vielen verschiedenen Organisationen, in denen sich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle (LSBT*I)engagieren und sich für ihre Interessen einsetzen. Unser gemeinsames Interesse ist es, der Diskriminierung und Ausgrenzung von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten entgegenzutreten und in Gesellschaft und Politik Akzeptanz und Unterstützung für LSBT*I einzufordern. Dies wollen wir gerade auch im Landtagswahljahr 2018 sehr deutlich tun. Deshalb haben wir den politischen Parteien geschrieben.

Vieles wurde bereits begonnen, manches läuft schon in die richtige Richtung: Ein vielfältiger Lehrplan zur Sexualerziehung ist seit dieser Legislaturperiode in Kraft, der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wird in vielen Projekten im ganzen Land bereits jetzt sichtbar und seine Umsetzung in der hessischen Antidiskriminierungsstelle auch strukturell unterstützt. Aber wir haben noch viel vor und es muss darum gehen, Erreichtes weiterzuentwickeln. Wir haben die Herausforderungen, die wir sehen, geschildert und Lösungsvorschläge gemacht. Die Parteien haben wir aufgefordert sich zu unseren Vorschlägen zu äußern und eigene Ideen zu entwickeln, um Akzeptanz und Vielfalt zu fördern. Hier findet ihr unsere Fragen an die Parteien.

Hinweis:

Die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine wurden von den initiierenden Organisationen, dem LSVD Hessen, den LesBiSchwulen Lehrer_innen (GEW), VelsPol und Vielbunt gemeinsam beraten und eine Auswertung entworfen.

Diese soll eine erste Orientierung geben. Um sich selbst eine vertiefte Meinung zu bilden, empfehlen wir, die Antworten der Parteien zu lesen – besonders bei Bereichen, die Dir wichtig sind.

Zu beachten ist: Leider hat die AfD nicht auf unsere Anfrage reagiert, auch nicht auf mehrmalige Nachfrage. Deshalb basiert die Auswertung der Positionen der “Alternative für Deutschland” auf ihrem Wahlprogramm.

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Unsere Fragen...

1.
Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

1.1

In der aktuellen Legislaturperiode hat die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Community den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt entwickelt. Das halten wir für einen ersten Schritt, der Verantwortung des Landes für LSBT*IQ-Politik gerecht zu werden. Aus unserer Sicht ist eine Weiterentwicklung dringend notwendig, da viele Handlungsfelder noch nicht ausreichend berücksichtigt oder bearbeitet wurden.

Wie werden Sie in der Regierungsverantwortung mit diesem Instrument weiterarbeiten und wie soll die Community an dieser Weiterentwicklung beteiligt werden?

Die Antworten der Parteien:

Mit dem Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt hat die CDU-geführte Landesregierung ein klares Signal gesendet, dass wir jeglicher Form von Diskriminierung – gerade auch auf Grund der sexuellen Orientierung eines Menschen – entschieden entgegentreten. Akzeptanz und Toleranz für jeden Menschen sind dabei Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und des unveräußerlichen Wertes der Würde jedes Menschen. Der Kampf gegen Diskriminierung und die Sensibilisierung für Toleranz und Akzeptanz bleiben auf absehbare Zeit eine Daueraufgabe. Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wird daher fortgesetzt und regelmäßig fortgeschrieben und gegebenenfalls nachjustiert, wenn dies erforderlich scheint. Dies wird als offener Prozess verstanden, in dem partizipativ natürlich auch die LSBT*IQ-Community und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden, um gemeinsam einen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.

Vielfalt macht eine Gesellschaft stark! Ausgrenzung und Diskriminierung bekämpfen wir deshalb konsequent. Die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten wollen wir GRÜNE auch künftig fördern und dafür die Arbeit der Selbstorganisationen weiter stärken. Mit dem im Frühsommer 2017 beschlossenen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt (APAV) hat erstmals eine hessische Landesregierung umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt, um die Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und queeren Personen in den Blick zu nehmen, sie zu verbessern und bestehende Diskriminierungen abzubauen. Durch den Erarbeitungsprozess und die Kommunikation von Landesverwaltung und Community fand zudem erstmals ein institutionalisierter Austausch zwischen Regierungspolitik und Community statt. Dieser Austausch hat sich aus Sicht der GRÜNEN bewährt. Deshalb werden wir in enger Zusammenarbeit mit der Community den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt partizipativ weiterentwickeln.

Eine Weiterentwicklung des Aktionsplans ist nötig, damit Lesben, Schwule, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen in Hessen ihr Leben frei von Diskriminierungen nach ihren Vorstellungen gestalten können. LSBT*IQ Politik ist kein abgestecktes Feld, sondern betrifft querschnittsartig viele Politikbereiche. Es betrifft die Herausforderungen für trans*, inter*, den LSBT* Kinder- und Jugendbereich, Schutz vor Gewalt, Diskriminierung am Arbeitsplatz und viele weitere Felder. Wir verfolgen einen dialogorientierten Politikansatz. Mit adressierten Einrichtungen wie Bildung, Pflege, Justiz und Verwaltung auf der einen Seite, den Netzwerkstellen, Community-Organisationen und der Stiftungen und Verbänden, die besondere inhaltlichen Expertisen aufweisen, auf der anderen Seite wollen wir die wichtigsten Akteure zusammenbringen.
Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt ist so angelegt, dass er die zehn Handlungsfelder, die zusammen mit der Community identifiziert und inhaltlich erarbeitet wurden, als einen kontinuierlichen Auftrag betrachtet, in diesen Feldern fortdauernd aktiv zu bleiben. Viele Vorhaben starteten im letzten Jahr und sollen kontinuierlich fortgeführt werden. Für uns Freie Demokraten steht es außer Frage, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt fortschreiben wollen. Wir betrachten den Aktionsplan nicht als einen statischen, unveränderlichen Katalog von Vorhaben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie ist dynamisch und deshalb muss Politik in allen Bereichen diesen Prozess widerspiegeln. Aus diesem Grund wollen wir zusammen mit der Community auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren und sind selbstverständlich auch offen für Anregungen, in welcher Art und Wiese der Aktionsplan noch verbessert werden kann.
Der Aktionsplan muss zügig weiter umgesetzt, aber auch weiterentwickelt werden und das selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit der Community und weiteren gesellschaftlichen Gruppen oder Einzelpersonen. Wir sehen keinen Grund, warum der Aktionsplan zu Themen, die in bundes- oder kommunalpolitischer Zuständigkeit liegen, schweigt. Erwartungen und Haltungen könnten hier auch formuliert werden.

Keine Rückmeldung.

1.2

Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurde im Sommer 2017 veröffentlicht. Konkrete Vorhaben und Schritte in vielfältigen Bereichen wurden darin bereits festgeschrieben. Viele in der Community sind jedoch enttäuscht, wie wenig im ersten Jahr tatsächlich erreicht worden ist.

Welche Schritte plant Ihre Partei, um das bisher Erreichte zu evaluieren und eine langfristige Verstetigung der Vereinbarungen des Aktionsplans zu gewährleisten?

Die Antworten der Parteien:

Wie bereits festgestellt, sind der Kampf gegen Diskriminierung und die Sensibilisierung für Toleranz und Akzeptanz ein Dauerthema, dem sich die CDU Hessen und die CDU-geführte Landesregierung auch nicht erst seit Verabschiedung des Aktionsplans widmen. Auch im Vorfeld wurden bereits viele Schritte für die rechtliche Gleichstellung getan. Auch wenn wir Verständnis dafür haben, dass Betroffenen solche Prozesse immer als langsam und schwerfällig erscheinen, halten wir den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt weiterhin für einen sehr gut geeigneten Weg, auf dem verschiedene Wünsche und Erfordernisse aus der LSBT*IQ-Community aufgegriffen und umgesetzt werden können. Die überwiegende Mehrheit der getroffenen Vereinbarungen in den verschiedenen Bereichen – von Schulen und Hochschulen über Gesundheit und Pflege bis zum Arbeitsmarkt und der öffentlichen Verwaltung sind bereits in Umsetzung. Anderes wird derzeit vorbereitet. Selbstverständlich wird man die Erfolge der Maßnahmen zu gegebener Zeit evaluieren und ihre Wirksamkeit bewerten müssen. Hierzu scheint uns aber gerade ein Jahr nach Verabschiedung noch nicht der richtige Zeitpunkt gekommen zu sein, zumal wir die Vereinbarungen selbstverständlich als langfristige und verstetigte Verabredung anerkennen, die weit über die nächste Legislaturperiode hinaus Wirkung entfalten soll.
In den zurückliegenden Jahren hat der APAV in erheblichen Umfang dazu beigetragen, Vorhaben anzustoßen bzw. zu ermöglichen, darunter Forschungsprojekte und eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen. Insbesondere durch die Erhöhung der Fördermittel für Projekte auf zuletzt rund 500.000 Euro pro Jahr konnten zahlreiche Maßnahmen, die die Förderung/Stärkung der Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zum Ziel haben, umgesetzt werden. Seit dem Haushalt 2015 wurden insgesamt rund 100 Projekte mit Landesmitteln unterstützt. Auf diese Weise konnten Impulse in vielen Themenfeldern gesetzt und sich etablierende Strukturen der LSBT*IQ Community in unterschiedlichsten Bereichen unterstützt werden. So haben wir als GRÜNE mit dafür gesorgt, dass LSBT*IQ in Hessen sichtbarer werden. Um die erfolgreiche Politik der Akzeptanz und Vielfalt fortzusetzen, werden wir in Regierungsverantwortung die Umsetzung der im APAV verabredeten Maßnahmen evaluieren. Gemeinsam mit der Community werden wir prüfen, ob und welche neuen Maßnahmen erforderlich sind, um eine kontinuierliche und nachhaltige Vielfaltspolitik sicherzustellen.
Hinter den Aktionsplan gibt es keinen Weg zurück. Auch wir würden uns bei Reformen ein schnelleres Tempo wünschen. Landespolitik muss dabei offen sein für Vorschläge von Verbänden mit besonderer inhaltlicher Expertise. Öffentliche Anti-Diskriminierungsstellen müssen für queere Themen sensibilisiert werden. Maßnahmenpläne müssen immer wieder vor dem Hintergrund realer Hindernisse überarbeitet und weiterentwickelt werden.
Wir Freie Demokraten wollen in der nächsten Legislaturperiode die Zielsetzungen des Aktionsplans mit der tatsächlichen Umsetzung vergleichen. Wenn beispielsweise in vielen Bereichen das Ziel formuliert ist, das Fachpersonal zu sensibilisieren und fortzubilden und dies mit dem Zusatz “ab 2017” versehen ist, werden wir überprüfen, ob dies tatsächlich ab diesem Zeitpunkt umgesetzt wurde und vor allem auch in welchem Umfang. Sollten sich hier Defizite zeigen, werden wir dafür sorgen, dass sie beseitigt werden.
Zum Prozess der Weiterentwicklung gehört ebenso, die Erfahrungen des letzten Jahres zu evaluieren. Um eine langfristige Verstetigung zu gewährleisten, wäre eine regelmäßige öffentliche Unterrichtung des Parlaments über die erfolgten Maßnahmen sicher hilfreich.

Keine Rückmeldung.

2.
Unterstützung der LSBT*IQ-Community

2.1

Die Hessische Landesregierung hat angekündigt für 2018 und 2019 erstmals Mittel zur Verfügung zu stellen, um vier regionale LSBT*IQ-Netzwerkstellen in Hessen zu schaffen. Diese Netzwerkstellen sollen Beratung, Vernetzung und Unterstützung für LSBT*IQ-Menschen und den Community-Organisationen aufbauen. Wir begrüßen diese Entwicklung – war es doch höchste Zeit auch auf Landesebene Community-Strukturen zu stärken und zu finanzieren.

Wie bewerten Sie die Verantwortung des Landes hier tätig zu werden und welche Perspektiven sehen Sie für die Arbeit und Finanzierung der LSBT*IQ-Netzwerkstellen ab 2020?

Die Antworten der Parteien:

Das Land Hessen investiert in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen LSBT*IQ-Netzwerken mit Standorten in Nord-, Süd und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation von LSBT*IQ zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägen, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik, in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen. Inwieweit die Förderung in dieser historisch besonderen Höhe verstetigt wird, werden wir im Laufe des Jahres 2019 mit Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2020 konkretisieren.
Wir GRÜNE haben uns seit unserer Regierungsbeteiligung stark dafür eingesetzt, eine langfristige Beratungs- und Vernetzungsstruktur für die LSBT*IQ-Community zu schaffen. Die von uns eingerichteten vier Netzwerkstellen in Nord-, Ost- und Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet sind von uns auf Dauer angelegt, das heißt, wir wollen sie auch in der nächsten Legislaturperiode fördern und stärken.
Netzwerkstellen sind wichtig. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Ihre Arbeit verdient Wertschätzung und braucht Entlastung. Netzwerkstellen bringen einen Teil dieser Entlastung. Es braucht aber auch eine enge Kooperation zwischen Netzwerkstellen und Ehrenamt. Dafür ist auch in Zukunft die Finanzierung sicherzustellen.
Wir Freie Demokraten sehen eine Verantwortung des Landes, jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten und die von Diskriminierung bedrohten Menschen zu unterstützen. Die Vernetzung der LSB*IQ-Menschen mit den Community Organisationen halten wir für sinnvoll, damit jeder einzelne die Möglichkeit hat, ein Angebot der Beratung und Unterstützung in seiner Region zu finden und damit gleichzeitig die Gemeinschaft zu stärken. Wir haben vor, die vier regionalen Netzwerkstellen ab 2020 weiter zu finanzieren.
Das Land hat große Verantwortung hier tätig zu werden. Vier regionale Netzwerkstellen sind allerdings noch kein landesweites Netzwerk. Um ein landesweites Netzwerk aufzubauen, muss mehr Geld in die Hand genommen werden. Es wäre außerdem wichtig, dass ein landesweites Netzwerk eng mit der Community zusammenarbeitet.

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3.
Bildung

3.1

Der überarbeitete Lehrplan zur Sexualerziehung ist in Hessen in 2017 erfolgreich verabschiedet worden. Erfreulicherweise liegt ein Augenmerk der Veränderung auf der Sichtbarkeit und dem Respekt vor sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der schulischen Bildung. Die tatsächliche Umsetzung in den hessischen Schulen erfolgt allerdings nach wie vor schleppend.

Welche Schritte plant Ihre Partei, um die Umsetzung dieses Lehrplans zur Sexualerziehung erfolgreich an den Schulen zu gewährleisten?

Die Antworten der Parteien:

Unsere Bildungspolitik orientiert sich am Wohle der Kinder. Das gilt auch bei der Umsetzung des Lehrplans zur Sexualerziehung. Die Entwicklung der ganz persönlichen Einstellung zur Sexualität gehört in erster Linie in die Familie. Die Auswirkungen von Sexualität auf die Gesellschaft und die Vermittlung der wissenschaftlich fundierten Sexualkunde umfasst der Auftrag der schulischen Bildung. Dabei steht Sexualerziehung im Spannungsfeld zwischen dem Recht der Eltern, dem Persönlichkeitsrecht des Kindes und dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Sexualerziehung ist deshalb in einem sinnvollen Zusammenwirken von Schule und Elternhaus zu leisten. Dies gewährleistet der Lehrplan zur Sexualerziehung. Lerninhalte werden entsprechend dem jeweiligen Alter und dem damit verbundenen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler vermittelt. Die Erziehungsberechtigten müssen dabei rechtzeitig im Vorfeld und ausführlich bei Elternabenden über Ziele, Inhalte und die im Unterricht einzusetzenden Lehr- und Hilfsmittel informiert werden.

Der neue Lehrplan zur Sexualerziehung, der für alle allgemeinen und berufsbildenden Schulen in Hessen verpflichtend ist, ist am 16. September 2016 in Kraft getreten und ersetzt eine Richtlinie aus dem Jahr 2007. Er ist eine Anpassung an die gesellschaftliche Realität. Kinder und Jugendliche kennen aus ihrem Umfeld heterosexuelle ebenso wie gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende und Patchworkfamilien. Sie haben heterosexuelle, lesbische und schwule Lehrerinnen und Lehrer, und sie erleben später bei ihren Freundinnen und Freunden oder bei sich selbst, dass es unterschiedliche sexuelle Orientierungen gibt. Kinder und Jugendliche sollen in ihrer ganzen Persönlichkeit Wertschätzung und Anerkennung erfahren und in unseren Schulen diskriminierungsfrei aufwachsen können. Wir GRÜNE haben uns im Parlament und auf der Straße für den neuen Lehrplan eingesetzt, unter anderem bei den zahlreichen Kundgebungen für Akzeptanz und Vielfalt. Wir werden uns auch weiterhin dafür stark machen, dass der Lehrplan in den Schulen behutsam und altersgerecht umgesetzt wird.

Wir halten den Lehrplan für Sexualerziehung uneingeschränkt für richtig und haben dies im Oktober 2016 mit einem eigenen Antrag im Landtag bekräftigt. Unserem Aufruf, die Initiative des “Bündnisses für Akzeptanz und Vielfalt – gegen Diskriminierung und Ausgrenzung” zu unterstützen, war die schwarz-grüne Mehrheit leider nicht gefolgt.
Papier ist geduldig und leider fehlt es noch immer an ausreichenden Maßnahmen, um Schülerinnen und Schülern ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft zu vermitteln.
Wir haben deshalb schon 2015 mit einem eigenen Antrag die folgenden Forderungen aufgestellt, die wir auch nach Inkrafttreten des neuen Lehrplans Sexualerziehung für notwendig erachten:

  • Verankerung eines Vielfaltansatzes im Schulprofil unter Beachtung der entsprechenden Kriterien des AGG.
  • Verankerung einer Willkommenskultur im schulischen Alltag, die für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen gleichermaßen gilt.
  • Erstellung von Nachweisen durch Schulleitungen über erfolgte Maßnahmen zur Sensibilisierung für Vielfalt.
  • Inanspruchnahme von Fortbildungsmaßnahmen, die den Vielfaltansatz vermitteln.
  • Befragungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zur Art und Weise, wie das Thema Vielfalt in allen Facetten im Unterricht besprochen wird.
  • Befragungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zur Art und Weise, wie auf diffamierende Äußerungen, die eine der im AGG genannten Merkmale betreffen, von Seiten der Schülerinnen und Schüler bzw. der Lehrkräfte reagiert wird und ob es eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Merkmale durch die genannten Personengruppen gibt.
  • Buch- und Medieneinsatz im Unterricht, welcher die Darstellung verschiedener Lebensweisen und Identitätsmerkmale berücksichtigt.
  • Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche das SchLAu-Projekt jährlich durchlaufen, zu dokumentieren sowie den weiteren Ausbau zu fördern.
Wir Freie Demokraten halten es für sinnvoll, die Implementierung des Lehrplans mit thematischen Informationen und Weiterbildungsangeboten zu begleiten. Hier sollten die Schulen bei der Vorbereitung und den Umsetzungen beteiligt werden, um frühzeitig Unsicherheiten bei Lehrkräften aufzunehmen und nach Lösungsansätzen zu suchen. Es müssen einerseits Konzepte für Fachlehrerinnen und Lehrkräfte erarbeitet werden, aber darüber hinaus müssen andererseits die Schulen Unterstützung darin erfahren, die Bildungs- und Erziehungsziele, die damit verbunden sind, in ihren Schulalltag (Schulprogramm und -klima) zu integrieren und ggf. auch kooperative Konzepte für die Elternschaft zu entwickeln, um diese ebenfalls einzubinden.
Im Lehrplan ist vorgesehen, dass zum Schuljahresbeginn im Rahmen einer Klassenkonferenz die zu behandelnden Themen festzulegen und die möglichen Beiträge der verschiedenen Unterrichtsfächer zu benennen sind, um dann zu fächerübergreifenden Unterrichtsinhalten zu gelangen. Die Umsetzung muss evaluiert und die Lehrer*innen für die Wichtigkeit des Themas sensibilisiert werden. Wir wollen mit Angeboten und Maßnahmen wie Fortbildungen und Handreichungen die Lehrer*innen fachlich unterstützen.

Keine Rückmeldung.

3.2

Es hat sich in einer aktuellen Studie des Hessischen Jugendrings („Wie leben lesbische, schwule, bisexuelle und trans* Jugendliche in Hessen?“, 2017) gezeigt, dass das Aufwachsen für LSBT*IQ-Jugendliche nach wie vor mit besonderen Herausforderungen verbunden bleibt und diese Jugendlichen weiterhin von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen sind. Daher besteht für das Land Hessen Handlungsbedarf bezüglich der Entwicklung von spezifischen Unterstützungsangeboten für LSBT*IQ-Jugendliche und Aufklärung von Anfang an. Eine besondere Rolle kommt dabei den Bildungseinrichtungen zu, die alle Kinder besuchen, also Kindertagesstätten, Grund- und Sekundarschulen.

Was plant Ihre Partei, um Kindergärten und Schulen angemessen auszustatten und Erzieher_innen und Lehrkräfte zu qualifizieren um sensibel mit Diskriminierungserfahrung von LSBT*IQ-Schüler_innen umgehen zu können?

Die Antworten der Parteien:

Für den Bereich der Kindergärten, in dem Kinder bis sechs Jahre betreut werden, sehen wir kein Erfordernis, speziell auf LSBT*IQ-Themen einzugehen. Der Schutz der Kinder vor einer Frühsexualisierung und die Vermittlung allgemeiner Normen und Werte im gegenseitigen Umgang miteinander stehen hier im Fokus. Akzeptanz und Toleranz des Gegenübers gehört zu diesen Normen, die die Erzieherinnen und Erzieher den Kindern nahebringen. Der Kindergarten ist für die CDU Hessen aber sicher nicht der Ort, an dem man Kinder mit den unterschiedlichen sexuellen Vorlieben und geschlechtlichen Identitäten von Erwachsenen konfrontieren solle. Auch für den Bereich der Schulen ist hervorzuheben, dass die Entwicklung der ganz persönlichen Einstellung zur Sexualität in erster Linie in die Familie gehört und Sexualerziehung deshalb in einem sinnvollen Zusammenwirken von Schule und Elternhaus zu leisten ist. Es ist richtig, dass Diskriminierung und Ausgrenzung den schulischen Alltag beeinträchtigen können. Daher ist eine klare Absage an jede Form von Rassismus und Diskriminierung gerade an den Schulen ein wichtiges Anliegen. Die Grundlage dafür bietet der Hessische Referenzrahmen Schulqualität. In diesem ist festgehalten, welche pädagogische Grundhaltung an hessischen Schulen verbindlich ist. Dazu zählen auch die in der Charta der Vielfalt genannten Werte wie die Beachtung der Kinderrechte, dem von Akzeptanz und Wertschätzung geprägten Umgang miteinander oder der dialogischen Kompetenz. Weitere Schwerpunkte bilden die Erziehung zur Gleichberechtigung, Sexualerziehung sowie Friedens- und Rechtserziehung. Gegenwärtig befindet sich der Hessische Referenzrahmen Schulqualität in Überarbeitung. Kriterien der Charta der Vielfalt werden dabei berücksichtigt. Die Berücksichtigung von LSBT*IQ-Themen in der Lehrkräftefortbildung, Beratung durch Schulpsychologen in den staatlichen Schulämtern wegen „Mobbings“, und die Fächerübergreifende Sensibilisierung für LSBT*IQ–Themen sind als Handlungsschwerpunkte im Aktionsplan verankert und werden umgesetzt. Darüber hinaus existiert bereits in der Hessischen Lehrkräfteakademie eine Arbeitsgruppe, die das Thema Vielfalt speziell für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aufbereitet. Wir stellen damit sicher, dass die Schulen einen Beitrag dazu leisten, die Schüler zu einem respektvollen Umgang und Toleranz anderen gegenüber zu erziehen. Die Bekämpfung von Diskriminierungen auf Grund der geschlechtlichen Identität ist ein solches pädagogisches Ziel.
Wir GRÜNE wollen, dass alle Heranwachsenden ein Umfeld haben, in dem sie sich angenommen und akzeptiert fühlen. Besonders Kinder und Jugendliche, die lesbisch, schwul, trans* oder Teil einer Regenbogenfamilie sind, machen die Erfahrung, dass ihre sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Familienkonstellation abgewertet wird. Deshalb wollen wir GRÜNE für Jugendliche im ländlichen Raum ein eigenes Konzept erarbeiten und für eine klare Regelung zum Umgang mit Trans*-Personen in der Schule sorgen. Darüber hinaus wollen wir alle Maßnahmen fortsetzen, die wir bereits in der laufenden Legislaturperiode begonnen haben. Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kitas und Schulen sollen in die Lage versetzt werden, sensibilisiert und qualifiziert mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt umzugehen. Dazu gehört der Lehrplan Sexualerziehung, die SCHLAU-Projekte an den Schulen, die fächerübergreifende Sensibilisierung für LSBT*IQ-Themen und deren Berücksichtigung in der Lehrkräftefortbildung. Auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten wir die Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften an. Kinder und Jugendliche sollen so auch immer eine Ansprechperson finden, an die sie sich bei Diskriminierungserfahrungen vertrauensvoll wenden können.
Wir halten es für falsch, alle Bedarfe, die Schulen haben, an die Zuschläge zur Grundunterrichtsversorgung zu verweisen. Schulen sollen aus ihren 4 bis 5 Prozent Zuschlag so viel leisten, was gar nicht alles möglich ist. Ergänzend wollen wir Schulen viel stärker nach ihrem Profil ausstatten und ein Programm zur Implementierung eines Vielfaltskonzepts entsprechend mit Stellen hinterlegen. In diesem Rahmen werden wir ein Gütesiegel “Schule der Vielfalt” einführen, für welches sich alle hessischen Schulen bewerben können. Angelehnt an die bestehende Initiative in Nordrhein-Westfalen unterzeichnen teilnehmende Projektschulen die Selbstverpflichtungserklärung “Schule der Vielfalt”. Die Schulen sind bei der Etablierung eines entsprechenden Ansatzes vor Ort zu beraten und zu unterstützen. Wir wollen erreichen, dass Verantwortliche für Vielfalt an den Schulen benannt werden. Eine Vernetzung aller Vielfalt-Verantwortlichen an Schulen ist aufzubauen. Im Rahmen einer Fortbildungsinitiative sind diese zu schulen, eine Willkommenskultur für Vielfalt an den Schulen aufzubauen, die Fortbildungsmaßnahmen und Beratungsangebote an der Schule einschließt.
Wir treten als Freie Demokraten dafür ein, dass Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte über angepasste Inhalte der Aus- und Fortbildung dazu befähigt werden, Präventionsarbeit zu leisten und angemessen auf Diskriminierungserfahrungen von Schülerinnen und Schülern eingehen zu können, um sie sensibel zu unterstützen. Dafür braucht es bedarfsgerechte Angebote und ausreichend Berater und Fortbildner. Ferner ist die Zusammenarbeit mit externen Partnern und Initiativen notwendig.
Selbstverständlich muss Sensibilität für Diskriminierungserfahrungen Teil der Erzieher*innen und Lehrer*innenaus- und fortbildung sein. Außerdem müssen der Unterrichtsstoff und alle Lern- und Lehrmaterialien auf diskriminierende und ausgrenzende Haltungen überprüft werden. Zudem braucht es geschulte Ansprechpersonen im Falle von Diskriminierungserfahrung.

Keine Rückmeldung.

3.3

Der Bedarf an Schulen und Studienseminaren in Hessen an Fort- und Weiterbildung im Bereich der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Lebensformen ist groß. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass ehrenamtliche Mitarbeiter_innen der GEW oder auch des SCHLAU-Projekts regelmäßig für Vorträge und Workshops angefragt werden. In anderen Bundesländern, wie Berlin oder Nordrhein-Westfalen, werden diese Bedarfe durch Ansprechpersonen in den Kultusministerien abgedeckt, die entsprechende Angebote organisieren und durchführen sowie notwendiges Unterrichtsmaterial für diesen Bereich entwickeln.

Wie planen Sie diese bestehende Lücke in Hessen durch konkrete Maßnahmen zu schließen?

Die Antworten der Parteien:

Wir können keine Lücke erkennen, sondern sehen im Gegenteil ein enges Netz an Angeboten zur Fort- und Weiterbildung gerade im Bereich der Lehrkräfteausbildung. Wie bereits dargestellt, sind die Berücksichtigung von LSBT*IQ-Themen in der Lehrkräftefortbildung, Beratung durch die Schulpsychologen in den staatlichen Schulämtern in Fragen „Mobbing“, und die Fächerübergreifende Sensibilisierung für LSBT*IQ–Themen als Handlungsschwerpunkte im Aktionsplan verankert und werden umgesetzt. Die Hessische Lehrkräfteakademie hat in diesem Zusammenhang eine Fortbildung zum Thema “Sowas haben wir nicht!? – Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Schule und Pädagogik” durchgeführt. Darüber hinaus gab es eine Fachtagung “Inklusive Vielfalt – Vom professionellen Umgang mit Identität und Geschlecht in der Schule”. Die Gleichstellungsbeauftragte der Hessischen Lehrkräfteakademie hat gemeinsam mit anderen Akteuren am 13. November 2017 zudem eine Fachtagung zum Thema “Respekt und Antidiskriminierung – Eine Frage der Haltung?!” veranstaltet. Für die an der Hessischen Lehrkräfteakademie angesiedelten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst wurde im Hinblick auf die Themenstellungen der Charta der Vielfalt eine Ansprechperson benannt. Hier geht es um Fragen der Akzeptanz von Menschen unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identität und weitere Themenfelder der Charta der Vielfalt. Im Bereich der Schulen und Lehrkräfte ist der Schulpsychologische Dienst tätig, der den Staatlichen Schulämtern zugeordnet ist. Des Weiteren wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit entsprechenden Fragen befasst und Handlungsempfehlungen entwickelt.
Das SCHLAU-Projekt zeichnet sich nach unserer Auffassung gerade dadurch aus, dass junge lesbische, schwule, bi, trans*, asexuelle und queere Menschen in den Schulklassen selbst über ihr Coming-Out, die eigene Biografie sowie persönliche Diskriminierungserfahrungen sprechen. So können sich die Schülerinnen und Schüler persönlich und direkt mit dem Thema auseinandersetzen, haben Raum für Fragen und lernen LSBT*IQ-Personen kennen. Reines Unterrichtsmaterial oder eine Person, die in einem Landesministerium beschäftigt ist, kann diese persönliche Auseinandersetzung kaum ersetzen. Deshalb wollen wir auch in der kommenden Legislaturperiode an der Förderung der SCHLAU- Projekte festhalten.
Wir halten grundsätzlich einen Wiederaufbau und Ausbau der staatlichen Lehrkräftefort- und -weiterbildung für notwendig. Dazu gehört der Umgang mit Vielfalt an Schulen, welcher ebenso künftig verpflichtend in jeder Lehramtsausbildung vermittelt werden muss. Darüber hinaus wollen wir entsprechende Materialien sowie eine internetbasierte Plattform zur Verfügung stellen. Wir werden eine Aufstellung möglicher Medien und Bücher, die alle im AGG benannten Merkmale berücksichtigt und eine gleichwertige Darstellung verschiedener sexueller Identitäten beachtet, auf den Weg bringen. Die Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken werden wir um folgenden Satz ergänzen: “Alle Lebensrealitäten in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind wiederzugeben“.
Wir Freie Demokraten sehen den Bedarf an Information zu diesem Thema und wollen in der nächsten Legislaturperiode prüfen, durch wen und in welcher Weise ein entsprechendes Angebot realisierbar wäre.
NRW und Berlin bilden ein gutes Vorbild für Hessen. Hier müssen Stellen im Kultusministerium geschaffen werden, um die Arbeit der überlasteten (ehrenamtlichen) Organisationen und Vereine zu unterstützen.

Keine Rückmeldung.

4.
Jugend

4.1

Mehrere Studien (z.B. Hessischer Jugendring 2017 und DJI 2017) zeigen, dass lesbische, schwule, bisexuelle und trans* Jugendliche besondere Herausforderungen in ihrer Entwicklung haben, die sich aus ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ergeben. Diese Jugendlichen haben besondere Bedarfe an Beratung, Unterstützung und Aufklärung. Darüber hinaus suchen sie spezifische Angebote in Freizeit und Jugendarbeit, die den Austausch und die Begegnung mit Gleichaltrigen fördern.

Wie kann die Landesregierung dazu beitragen, diese Bedarfe der LSBT*IQ-Jugendlichen in Hessen zu decken, die bisher nicht ausreichend über bestehende Angebote erreicht werden? Wie stehen Sie zum Aufbau einer Landesfachstelle, die Haupt- und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit sensibilisiert, qualifiziert und vernetzt?

Die Antworten der Parteien:

Wie alle Heranwachsenden benötigen auch Kinder und Jugendliche, die lesbisch, schwul, trans* oder Teil einer Regenbogenfamilie sind, ein Umfeld, in dem sie sich angenommen und akzeptiert fühlen. Im Rahmen des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt liegt daher ein Schwerpunkt unserer Fördertätigkeit in diesem Jahr erneut auf Angeboten für Jugendliche. In diesem Zusammenhang hat die CDU-geführte Landesregierung auch eine eigene Elternbroschüre aufgelegt, um diese im Umgang mit ihren homosexuellen Kindern zu unterstützen. Lesbische und schwule Jugendgruppen und Jugend- / Familien-Beratungsstellen sind in dieser Situation wichtige Anlaufpunkte, da hier eine Aufhebung der Isolation erfahren wird. Durch Veranstaltungen, Fachgespräche und Publikationen werden Multiplikatoren aus dem pädagogischen Bereich für die besondere Situation von Lesben und Schwulen sensibilisiert und es wird auf eine Weiterqualifikation der Fachkräfte im Jugendbereich tätigen Berufsgruppen hingewirkt. Da Hessen bereits die Landesfachstelle „Queere Jugendarbeit“ des Hessischen Jugendrings in Wiesbaden fördert, halten wir den parallelen Aufbau einer weiteren Landesfachstelle für nicht erforderlich.
Siehe auch Antwort zu 3.2. Wir GRÜNE wollen ein eigenes Konzept für LSBT*IQ-Jugendliche im ländlichen Raum und die weitere Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften der offenen Jugendarbeit und von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern.
Zum einen braucht es mehr Informations- und Qualifizierungsarbeit innerhalb staatlicher Einrichtungen. Das betrifft beispielsweise Jugendämter, Justiz und Polizei, die auf die Besonderheiten in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen vorbereitet werden müssen. Eine Landesfachstelle ist bedenkenswert. Wir brauchen mehr Menschen, die zu LSBT*IQ Themen arbeiten und sich auch inhaltlich spezialisieren. Neben Qualifizierung und Vernetzung muss es aber auch geeignete Strukturen für Jugendliche geben.
Wir Freie Demokraten sehen diese Aufgabe idealerweise im Bereich der LSBT*IQ-Netzwerkstellen, die mit ihrer Fachkompetenz in der Lage sind, auch die Jugendlichen mit ihrem Bedarf an Beratung, Unterstützung und Aufklärung zu betreuen und die als Anlaufstelle weitere Kontakte vermitteln können.
Queere Menschen unterscheiden sich oftmals in ihrer Sozialisation und ihren kulturellen Erfahrungen sowie in ihrem Welterleben von Menschen mit Normbiografien. Herkömmliche Institutionen werden den daraus erwachsenden Frage- und Problemstellungen oft nicht gerecht. Wir wollen die Mittel der Jugendarbeit für LSBTTIQ* den Herausforderungen anpassen – gerade Jugendliche brauchen in der schwierigen Coming Out-Phase Unterstützung durch lebensweltnahe Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote in allen Teilen des Landes. Der Aufbau einer Landesfachstelle, die sich um Sensibilisierung, Qualifizierung und Vernetzung kümmert, ist zielführend.

Keine Rückmeldung.

5.
Regenbogenfamilien

5.1

Regenbogenkinder, also Kinder mit lesbischen Müttern oder schwulen Vätern sind bereits seit Langem gesellschaftliche Realität. Des Weiteren wurde mit der Öffnung der Ehe nun auch der Weg der Adoption als Möglichkeit den Kinderwunsch zu erfüllen für gleichgeschlechtliche Ehepartner geebnet.

Was wollen Sie tun, um das Bewusstsein für einen sach- und zeitgemäßen Umgang mit Regenbogenfamilien in hessischen Institutionen der Familienplanung bzw. -hilfe oder des Familienalltags zu fördern?

Die Antworten der Parteien:

Die Entscheidung für Kinder und Familie ist eine persönliche Entscheidung, die wir als CDU Hessen in jedem Fall unterstützen. Alle, die Kindern Leben schenken oder in anderer Weise Familie leben, verdienen Respekt und Anerkennung für die große Verantwortung, die sie übernehmen. Mit vielfältigen Maßnahmen, wie z.B. dem Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren, der sechsstündigen Beitragsfreiheit in allen drei Kindergartenjahren in Hessen, dem flächendeckenden Ausbau der Familienzentren als Anlauf- und Beratungsstellen und dem Angebot der Familienkarte werden alle Eltern unterstützt, unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben. Mehr als drei Viertel aller Kinder in Hessen wachsen in Familien mit Ehepaaren auf. Weitere 18 Prozent werden von Alleinerziehenden erzogen. Einen Anstieg um etwa 3 Prozent verzeichneten die Lebensgemeinschaften nichtehelicher oder gleichgeschlechtlicher Paare mit Kindern. Bei vollständiger Toleranz gegenüber allen individuellen Lebensformen muss sich diese gesellschaftliche Realität und Normalität aus Sicht der CDU Hessen auch wiederfinden – zum Beispiel indem sie als gesellschaftliche Normalität auch in den hessischen Bildungsinstitutionen dargestellt wird. Gesonderte Unterstützungsmaßnahmen für „Regenbogenfamilien“ über die vielfältigen Angebote an alle Familien, für die im Doppelhaushalt 2018/2019 Investitionen in Rekordhöhe vorgesehen sind – allein für 2017 standen 569 Millionen Euro für die Familien in Hessen zur Verfügung – sind aus Sicht der CDU Hessen nicht angezeigt.
Siehe Antwort zu 3.1 und 3.2. Wir streben außerdem die Einrichtung eines Regenbogenfamilienzentrums als Beratungsstelle zum Thema an.
Vor allem wollen wir diese Realität stärker in Publikationen und Einrichtungen abbilden. Dazu brauchen wir beispielsweise geschlechtersensible Sprache, die an LSBT*IQ-Lebenswirklichkeit orientiert ist. In Kitas und Schulen wollen wir die Anliegen sichtbarer machen. Im Bereich reproduktiver Rechte und rechtlicher Möglichkeiten braucht es mehr Aufklärungsarbeit. Beratungsstellen sind in ihren eigenen Fortbildungsangeboten zu stärken und zu unterstützen.
Regenbogenfamilien sind inzwischen ein fester und wahrgenommener Bestandteil unserer Gesellschaft. Hessische Institutionen die für Familienberatung und -hilfe zuständig sind, beschäftigen Fachpersonal, das nach unserer Auffassung von seiner Ausbildung her in der Lage sein muss, auch Regenbogenfamilien kompetent zu unterstützen.
Um Vorbehalte in der Verwaltung abzubauen, gerade auch im Bereich der Adoption und Pflegschaft, bedarf es Aufklärungsmaßnahmen, Weiterbildungen und langfristig einer Kultur in der Verwaltung, in der die neuen Familienformen als gleichwertig anerkannt werden.

Keine Rückmeldung.

5.2

Auch nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, müssen lesbische Mütter, anders als bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren, den Weg der Stiefkindadoption gehen, damit beide Eltern des Kindes sind, das eine der beiden austrägt

Wie wollen Sie das Recht auf Familiengründung durch eine Modernisierung des Familienrechts unterstützen, die neben o.g. Aspekt auch Pflegschaft und Reproduktionsmedizin adressiert?

Die Antworten der Parteien:

Das Wohl des Kindes hat für uns die höchste Priorität. In vielen gesellschaftlichen Bereichen wird zu Recht darauf hingewiesen, wie wichtig der Einfluss beider verschiedengeschlechtlicher Elternteile für die Entwicklung der Kinder ist (z.B. beim Elterngeld oder im Scheidungs- und Unterhaltsrecht). Daher sollte sehr sorgfältig geprüft werden, welche Form des Zusammenlebens für die Kinder die Beste ist. Das Kindeswohl ist aus Sicht der CDU Hessen am besten in einer Familie mit Vater, Mutter und Kindern gewährleistet. Wir wollen hier eine sorgfältige, gesamtgesellschaftliche Diskussion, die sich an Fakten und vor allem am Kindeswohl orientiert, führen. Für homosexuelle Paare ist es allerdings jetzt schon möglich, eine Pflegschaft für Kinder zu beantragen. Leihmutterschaft ist in Deutschland jedoch nach dem Embryonen-Schutzgesetz verboten. Die CDU Hessen hält an diesem Verbot fest.
Für uns ist Familie überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen, und insbesondere dort, wo Kinder sind. In unserer Gesellschaft gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Formen des Zusammenhalts und miteinander Lebens. Wir wollen diese Vielfalt der Familienformen anerkennen und angemessen fördern. Jedes Kind muss die gleichen Rechte und die gleiche Absicherung haben. Deshalb wollen wir das Familienrecht weiter denken und schlagen auf Bundesebene vor, mit dem Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung die rechtlichen Möglichkeiten für Mehreltern-Konstellationen zu erleichtern. Neben den leiblichen Eltern soll die elterliche Mitverantwortung auf maximal zwei weitere Erwachsene übertragen werden können. Das würde das Zusammenleben in Patchwork-Familien rechtlich besser gestalten und auch viele alltägliche Probleme von Regenbogenfamilien lösen. Immer mehr Lesben und Schwule wünschen sich Kinder und ziehen dafür auch ärztlich assistierte Reproduktion in Betracht. Bei der Zulassung zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und bei der Übernahme der anfallenden Behandlungskosten werden sie allerdings gegenüber Heterosexuellen diskriminiert. Wir fordern, dass im Bund die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung lesbischen Frauen in gleicher Weise wie heterosexuellen Frauen offen stehen muss.
Auf Bundesebene streben wir ein vollständiges Adoptionsrecht an.
Wir Freie Demokraten wollen das Prinzip „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte“ für alle Paare umsetzen – einschließlich vollem Adoptionsrecht und freiem Zugang zur Reproduktionsmedizin. Der Rechtsrahmen für Regenbogenfamilien muss verbessert werden. Elternschaftsvereinbarungen sollen bereits vor der Empfängnis wirksam geschlossen werden können. Mehreltern-Familien sind Realität und müssen auch bei der rechtlichen Elternschaft abgebildet werden. Wird das Kind mit Hilfe einer Samenbank gezeugt, so soll die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter von Geburt an auch rechtlich zweite Mutter sein können.
Das Familienrecht muss dahingehend geändert werden, dass es keinerlei Unterschied mehr macht, ob es sich um ein gleichgeschlechtliches Paar handelt oder nicht. Wir setzen uns für ein System der Wahlverwandtschaften ein. Hierbei sollen nicht nur monogame Zweierbeziehungen Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jegliche Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen. Diesen Menschen ist beispielsweise ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall und das Adoptionsrecht einzuräumen. Wahlverwandtschaften werden bei der Pflege von Angehörigen und der Erziehung von Kindern staatlich unterstützt. Alle Lebensweisen, die die körperliche und geistige Unversehrtheit von Menschen nicht beeinträchtigen oder verletzen, verdienen gesellschaftliche Akzeptanz und gesetzliche Gleichstellung. Hierzu muss die neue Landesregierung dringend tätig werden.

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6.
Polizei und Inneres

6.1

Durch eine Rahmenkonzeption ist seit 2010 das umfangreiche Arbeitsfeld der polizeilichen Ansprechpartner_innen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) geregelt. Die AgL leisten ihre Arbeit freiwillig im Nebenamt. Sie engagieren sich außerhalb und innerhalb ihrer jeweiligen Polizeibehörde zum Thema LSBT*IQ. Die Vielzahl der AgL-Maßnahmen ist nebenamtlich nicht leistbar, bei Neubesetzungen besteht kaum Bereitschaft, das freiwillige Amt zu übernehmen. Andere Bundesländer haben bereits hauptamtliche AgL installiert.

Welche Maßnahmen streben Sie an, um den polizeilichen AgL die Arbeit zu erleichtern und das Nebenamt attraktiver zu machen?

Die Antworten der Parteien:

Die Rahmenkonzeption für die Funktion von Ansprechpersonen für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere (LSBT*Q) Lebensweisen bei der hessischen Polizei (ehemals Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen – AgL) wurde evaluiert und neu gefasst. Die Gesamtzahl dieser Ansprechpartnerinnen und -partner in den Polizeibehörden wurde zudem gesteigert. Weitere Maßnahmen streben wir nicht an.
Wir verfolgen als GRÜNE das Ziel, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch in der Zusammensetzung des Personals wiederspiegelt. Der Erlass zur Etablierung von Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) im Landeskriminalamt, in den hessischen Polizeipräsidien und der Polizeiakademie Hessen von 2010 war ein wichtiges Signal dafür. In der Neufassung des Erlasses werden die AgL umbenannt in Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für LSBT*IQ. Wir GRÜNE wollen deren Arbeit besser honorieren und mit einem eigenen Budget versehen, damit sie die LSBT*IQ-sensible Aus- und Weiterbildung aller Landesbediensteten fortsetzen können.
Die Einrichtung hauptamtlicher AgL werden wir prüfen. Dies kann auch die schrittweise Schaffung und Erhöhung von Deputaten bedeuten.
Mehr als 31 Millionen Deutsche sind ehrenamtlich tätig. Das sind laut Bundesfamilienministerium 43,6 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren. Anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass vieles in unserem Land ohne Ehrenamtliche gar nicht geleistet werden könnte. Die FDP setzt sich daher für die Anerkennung von Ehrenamtlichen in der Gesellschaft ein. Um ehrenamtliche Arbeit anzuerkennen und mit einem Dank zu verbinden, hat das Land Hessen, wie viele andere Bundesländer auch, eine Ehrenamtscard eingeführt, mit der eine Reihe von Vergünstigungen verbunden sind. Die Ehrenamts-Card könnte das Nebenamt etwas attraktiver gestalten, da mit ihr in ganz Hessen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen.
Die Erfahrungen der anderen Bundesländer zeigen, dass es sinnvoll ist, Hauptamtliche zu installieren. Hessen sollte sich hier anschließen.

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6.2

Das Verhältnis zwischen der Polizei und der LSBT*IQ-Community ist historisch bedingt angespannt. Dies liegt an der Erfahrungen der Community mit den willkürlichen Polizeiübergriffen in der New Yorker Christopher-Street, auf die die heutigen Christopher Street Days zurückgehen. Außerdem war die Polizei bis Mitte der 1990er Jahre Verfolgungsbehörde für Verstöße gegen den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches. Weder im Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung, noch im Fortbildungskatalog der Hessischen Polizeiakademie findet sich das Thema “LSBT*IQ und Polizei”. Durch die AgL können notwendige umfassende Fortbildungen nicht noch zusätzlich geleistet werden.

In welcher Form soll das Themenfeld "LSBT*IQ und Polizei" Einzug in die reguläre polizeiliche Aus- und Fortbildung erhalten?

Die Antworten der Parteien:

Beginnend mit dem Jahr 2018 hat die Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) ihren Lehrplan dahingehend angepasst, dass der Themenbereich Interkulturelle Kompetenz ein expliziter Bestandteil in den Curricula der Bachelor-Studiengänge Polizei und Verwaltung ist. Dies wird zunächst schrittweise umgesetzt. Geplant ist ein fachbereichsübergreifendes Wahlpflichtmodul einzuführen. Parallel dazu arbeitet die HfPV an einem Fortbildungskonzept im Themenbereich interkulturelle Sensibilisierung für alle Lehrenden, mit dem Ziel der Kompetenzerweiterung der Lehrenden. Dadurch soll eine interkulturelle Sensibilisierung der Studierenden in allen Fachgebieten implizit gefördert werden. Im Rahmen des von der CDU-geführten Landesregierung beschlossenen Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt wird aktuell an der Aufnahme der Themen Trans* und Inter* in die Verwaltungsausbildung gearbeitet. Die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung passt in diesem Zusammenhang die curricularen Vorgaben in den Modulbüchern an mit dem Ziel eines informierten und sensibilisierten Umgangs mit Anliegen von LSBT*IQ in der öffentlichen Verwaltung. Unabhängig davon bieten die aktuellen Modulkarten bereits zum jetzigen Zeitpunkt Raum dafür, die Thematik zum Gegenstand der Lehre zu machen. Auch in den Aus- und Fortbildungslehrgängen, die beim Hessischen Verwaltungsschulverband durchgeführt werden, finden die Themen Berücksichtigung und die Dozentinnen und Dozenten werden im Rahmen von Dozententagungen hierzu sensibilisiert.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, die Akzeptanz gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken. Dazu gehört auch, die öffentliche Verwaltung weiterhin für das Thema “Diversity” zu sensibilisieren und bei der Verwaltungsausbildung und den Führungskräfte- und Beschäftigtenfortbildungen des Landes Themen aus dem LSBT*IQ-Spektrum noch stärker zu beachten. Das heißt auch in der regulären Verwaltungsausbildung der zukünftigen Polizistinnen und Polizisten und der Fortbildung wird das Thema verstärkt behandelt werden.
§ 175 StGB ist zu Recht Geschichte. Die Polizei trägt nicht die Verantwortung für Fehler von Gesetzgebungskörperschaften. Polizeiliche Willkür gegen LSBT*IQ Menschen in Hessen ist uns nicht bekannt. Dennoch müssen insbesondere Themen rund um Hasskriminalität Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizei werden. Es geht um besondere Gefahrensituationen, denen z.B. trans* Menschen ausgesetzt sind und die Bedarfe der Opfer, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Gewalt erlitten haben. Denkbar wären externe Fortbildungen.
Die Polizeiakademie Hessen als polizeiliche Aus- und Fortbildungsstätte bietet jedes Jahr mehr als 380 verschiedene Lehrgänge, Seminare und Arbeitstagungen an. Es ist nach unserer Auffassung sinnvoll, die Thematik “LSBT*IQ und Polizei” in den Aus- und Fortbildungskatalog mit aufzunehmen und Polizistinnen und Polizisten fachliche und soziale Kompetenz im Umgang mit LSBT*IQ zu vermitteln. Wir wollen deshalb dieses Themenfeld als eigenständiges Seminar in die Aus- und Fortbildung aufnehmen.
Umfassende Fortbildungen wären mit hauptamtlichen AgL möglich. Notwendig ist eine Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Polizei zur Sensibilisierung von Polizeibeamt*innen im Umgang mit LSBTTIQ*. Polizeianwärter*innen sowie im Dienst befindliche Beamt*innen sollen gleichermaßen für LSBTTIQ* sensibilisiert werden. Eine Atmosphäre der Akzeptanz muss in allen Polizeibehörden geschaffen werden.

Keine Rückmeldung.

6.3

LSBT*IQ-Personen bilden eine Gruppe, die Hasskriminalität immer wieder erlebt. Im Rahmen des “Kriminalpolizeilichen Meldedienstes” (KPMD) wird auch das Merkmal “sexuelle Orientierung” erfasst. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieses Merkmal des KPMD nahezu unbekannt ist. Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass Schnittstellen nicht funktionieren (bundesweit wurden weniger Straftaten erfasst als angegeben – z.B. als alleine das Land Berlin sie ausweist). Aus unserer Sicht soll zwar eine valide Erfassung von homo- trans*phober Hassgewalt erfolgen, eine Speicherung / Verknüpfung zwischen personengebundenen Daten und der sexueller/geschlechtlicher Identität darf dabei jedoch nicht erfolgen.

Welche Maßnahmen ziehen Sie in Betracht, um den KPMD in der praktischen Anwendung zu verbessern um Hasskriminalität in Hessen sichtbarer zu machen?

Die Antworten der Parteien:

Die Straftaten im Bereich der Hasskriminalität werden bereits – auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung – bundesweit von den Polizeibehörden der Länder erhoben und über die Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt zur bundesweiten Erfassung und Auswertung übermittelt. In Hessen werden diese Daten unabhängig von der Polizeilichen Kriminalstatistik in einer eigenen Statistik, dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst, erfasst und bereits jetzt anlassbezogen veröffentlicht.
Siehe Antwort zu Frage 6.2. Aus unserer Sicht ist der Umgang mit Hasskriminalität aufgrund sexueller Orientierung Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Polizeibediensteten. Diese wollen wir noch stärker institutionalisieren. Die Beschäftigten der hessischen Polizei sind über Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen von LSBT*IQ informiert, ebenso wurden Ansprechpersonen in den Dienststellen etabliert. Damit wollen wir die Anzeigequote bei Fällen von Hasskriminalität steigern. Außerdem fördern wir in der Landesregierung eine Beratungsstelle für Lesben und transidente Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, um diesen zur Seite zu stehen.
Beamtinnen und Beamten müssen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung für das Merkmal der „sexuellen Orientierung“ im Rahmen des KPMD stärker sensibilisiert werden. Hasskriminalität muss statistisch präzise erfasst werden.
Es wäre sinnvoll, die Einordnung solcher Taten im KPMD zu überprüfen und zu verbessern sowie die Thematik in der Aus- und Fortbildung verbindlich zu verankern. In einem weiteren Schritt sollte die Schnittstellen-Problematik beseitigt werden.
Polizeikräfte sollten besser geschult und für das Thema sensibilisiert werden, um “Hate Crimes” bezogen auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität besser erkennen zu können.

Keine Rückmeldung.

Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Hasskriminalität planen Sie?

Die Antworten der Parteien:

Die im Zuständigkeitsbereich des CDU-geführten Innenministeriums angebotenen Ausbildungs-, Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind bereits dargestellt worden und führen zu einem hohen Maß an Bewusstsein in der hessischen Polizei für rassistische oder religionsfeindliche Straftaten und Hassgewalt. Hier machen unsere Beamtinnen und Beamten einen bewundernswerten Job in schwierigen Situationen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich im Bund für eine Anpassung des § 46 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) einsetzen. Der Tatbestand soll um rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Tatmotive ergänzt werden. Wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass künftig, alle Umstände, die für die Strafzumessung von Bedeutung sein können, schon im vorbereitenden Verfahren aufzuklären sind. Hierzu sollen die bundeseinheitlichen Richtlininen für das Staf- und Bußgeldverfahren geändert werden. Die Bestimmung soll um einen Passus ergänzt werden, wonach insbesondere das Vorliegen rassistischer, fremdenfeindlicher und sonstiger menschenverachtender Tatmotive zu prüfen ist.
Uns ist es wichtig, dass die Hassverbrechen gegen LGBTI* umfänglich erfasst werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizeibeamtinnen und –beamten weiter sensibilisiert werden, um Straftaten, die sich gegen LGBTI* richten, als Hassverbrechen anzuerkennen.
Wir Freie Demokraten stehen für die Freiheit des Einzelnen und damit auch für die Toleranz gegenüber der individuellen sexuellen Identität und individuellen Lebensentwürfen. Wir sind davon überzeugt, dass das Strafrecht zur Bekämpfung der Hasskriminalität wichtig ist und viel bewirken kann. Doch Bestrafung und mithin auch Abschreckung ist nur eine Seite der Medaille. Mindestenes ebenso wichtig ist es, für eine tolerante Grundhaltung einzutreten, die dem Einzelnen ermöglicht, sein Leben ohne Einschränkungen zu leben, solange er die Freiheit des Anderen nicht beeinträchtigt. Für dieses liberale Leitbild setzen wir uns in allen politischen Bereichen ein. Ein wesentlicher Baustein für eine liberale Gesellschaft ist die Bildung, die den Einzelnen befähigen soll, eine differenzierte und tolerante Lebenshaltung zu entwickeln. Deshalb ist es uns wichtig, das Thema der unterschiedlichen sexuellen Identitäten im Bildungsbereich zu verankern, sei es in der Schule, im Studium und in den Aus-und Fortbildungen derer, für die es beruflich wichtig sein könnte. Gesellschaftliche Veränderungen, wie der Abbau von Vorurteilen, können nur durch einen offenen, von Akzeptanz geprägten Umgang mit der Thematik erreicht werden.
Die Strafverfolgung von queerfeindlicher Gewalt muss konsequent erfolgen. Die Staatsanwaltschaften sollten sensibilisiert werden für “Hate Crimes” aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität. Auch die Polizei braucht hauptamtliche AgL (siehe Themenschwerpunkt 6), die für Straftaten gegen queere Menschen in ihrer Behörde sensibilisieren. Die beste Kriminalitätsbekämpfung ist hingegen Prävention. Das gesellschaftliche Klima muss sich ändern. Da setzen wir an. Wir wollen eine solidarische Gesellschaft, in der nicht jeder für sich, sondern alle füreinander kämpfen. Respekt, Akzeptanz, Wertschätzung von Vielfalt und Solidarität sind Werte, die Leitlinien unserer Politik sind. Statt rechte, menschenfeindliche Forderungen zu übernehmen, wie es einige Parteien derzeit tun, müssen wir klare Haltung zeigen gegen jede Art von Hass und Diskriminierung. Für Hass gibt es keinen Platz in unserer Gesellschaft. DIE LINKE setzt sich zudem für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die sich mit der Hilfe für Gewaltopfer beschäftigen.

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7.
Justiz

7.1

Homo- oder transphobe Straftaten sind vorurteilsmotivierte Kriminalität. Es gibt in anderen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, die über spezielle Ansprechpersonen für LSBT*IQ-Personen verfügen. In dieser Funktion steht diese Staatsanwaltschaft denjenigen Menschen zur Seite, die Opfer oder Zeugen homophober Straftaten geworden sind. Eine spezialisierte, konzentrierte und opferorientierte Bearbeitung der Delikte ist auch für Hessen notwendig.

Wie stehen Sie zur Einführung von Ansprechstellen für LSBT*IQ-Personen bei den hessischen Staatsanwaltschaften?

Die Antworten der Parteien:

Die Bekämpfung von Diskriminierung jeglicher Art ist ein wichtiges Anliegen der CDU-geführten Landesregierung. Der hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt sieht vor, dass die Landesbeschäftigten der Polizei und Justiz kontinuierlich in den einschlägigen Bereichen fortgebildet werden und einen sensibilisierten Umgang mit Betroffenen von Gewalt aus dem LSBT*IQ-Spektrum gewährleisten. Bereits vor dem Aktionsplan waren entsprechende Inhalte Teil des Aus- und Weiterbildungsangebots der Justiz und wurden kontinuierlich weiter ausgebaut. Die hessischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Delikten – auch in diesen Bereich – bewusst. Nach unserer Wahrnehmung behandeln sie entsprechende Fälle mit der gebotenen Sensibilität. Deshalb halten wir die Einführung gesonderter Ansprechstellen nicht für erforderlich, sondern setzen weiter auf die Intensivierung unserer Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen, die sich auf die gesamte Justiz erstrecken.
Wir GRÜNE befürworten die Einführung von Ansprechstellen für LSBT*IQ-Personen bei den hessischen Staatsanwaltschaften entsprechend dem Vorbild in anderen Bundesländern.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind bei hoch komplexen Delikten wie Steuerstraftaten oder Internetkriminalität ratsam. Dennoch hat sich das Prinzip der regionalen Zuständigkeit bewährt. Wir werden prüfen, ob die Einrichtung von LSBT*IQ-Stellen in Staatsanwaltschaften die Aufarbeitung von Hasskriminalität entscheidend verbessern kann.
Es wäre durchaus sinnvoll und positiv zu bewerten, wenn sich nicht nur innerhalb der Polizei, sondern auch innerhalb der hessischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung stellen würden.
Opfer- und Zeugenhilfe muss flächendeckend vorhanden und sensibilisiert sein. Ob hierfür die Staatsanwaltschaften die richtigen Stellen sind, muss überlegt werden.

Keine Rückmeldung.

7.2

In Hessischen Vollzugsanstalten sind rund 4.700 Personen untergebracht. Aufgrund der speziellen sozialen Rangordnung in einer solchen Vollzugseinrichtung sind LSBT*IQ-Personen in der internen Hierarchie weit unten angesiedelt. Trotz des Strafdurchsetzungsanspruchs, besteht auch eine staatliche Fürsorgepflicht gegenüber diesen Inhaftierten. Toleranz und Akzeptanz darf nicht hinter Gefängnismauern enden.

Welche Schritte planen Sie, um dem besonderen Schutzbedürfnis von inhaftierten LSBT*IQ-Personen gerecht zu werden?

Die Antworten der Parteien:

Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Justiz erstrecken sich selbstverständlich auch auf das Personal im Justizvollzug. Im Justizvollzug kann es nach örtlicher Lage, Art des Vollzugs und Zusammensetzung der Menschen im Strafvollzug zu Tendenzen zur Bildung unterschiedlichster Hierarchien kommen. Daher wurden unter der CDU- geführten Landesregierung sog. Strukturbeobachterinnen und -beobachter im Strafvollzug eingeführt und ihre Anzahl stetig ausgebaut. Dieses Personal erkennt frühzeitig entsprechende negative Tendenzen und gibt Empfehlungen, durch welche Maßnahmen entsprechend frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Das Personal der verschiedenen hessischen Haftanstalten steht dabei im regelmäßigen Austausch und handelt bei seiner verantwortungsvollen Arbeit mit großer Sensibilität und Entschlossenheit. Auch hier verfolgen wir die Intensivierung unserer Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen. Darüber hinaus sehen wir derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.
Wir GRÜNE werden uns dafür einsetzen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes für den Umgang mit inhaftierten LSBT*IQ-Personen und deren besondere Schutzbedürftigkeit sensibilisiert werden. Dies soll durch die Aufnahme entsprechender Lehrinhalte bei der Aus- und Fortbildung geschehen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass für inhaftierte LSBT*IQ-Personen eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner innerhalb der Justizvollzugsanstalt benannt wird.
Konkrete Schritte sind nicht geplant. Wir sind offen für Schutzkonzepte.
Im Strafvollzug gelten die Grundrechte jedes einzelnen Menschen sowie die staatliche Fürsorgepflicht unverändert fort. Bei Zuwiderhandlungen sollten die Beschwerdemöglichkeiten innerhalb der Strafvollzugsanstalt genutzt werden. Falls dies nicht zum Erfolg führt, bleibt es jedem/jeder Strafgefangenen unbenommen, eine Petition an den Hessischen Landtag zu richten und sich über die Haftbedingungen zu beschweren.
Unter dem Einfluss von Freiheitsentzug, aufgezwungener Gesellschaft und total verwaltetem Alltag entsteht das Bedürfnis nach Ersatz. Verbote werden unterlaufen. Unter den Gefangenen entwickeln sich Hackordnungen, in denen die Rollen nach eigenen Regeln verteilt werden. Körperlich oder geistig Starke setzen sich gegenüber den Schwachen, Neuen, Jungen durch. Illegale Märkte florieren mit Ersatzwährungen. Fällige Forderungen werden mit Zwangsvollstreckungen geahndet. Zwischen den Anführern dieser Subkulturen und Anstaltsmitarbeiter*innen bilden sich gelegentlich Kumpaneien. Wir wollen den Strafvollzug insgesamt menschenwürdig gestalten und sinnvolle Alternativen entwickeln. Solange keine Alternative zum Strafvollzug besteht, würden sich Wohngruppen anbieten, die durch kleine Gruppen besser vor subkultureller Verdichtung bewahrt werden könnten, wenn es genügend Personal gibt. Das Personal im Strafvollzug muss zudem geschult und sensibilisiert werden für LSBTTIQ* und diskriminierende Handlungen gegenüber queeren Gefangenen konsequent ahnden. Das hehre Ziel der Erziehung oder Resozialisierung in der Haft lässt sich nicht mit wenig Geld und Personal verwirklichen. Hier muss dringend was getan werden.

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8.
Land Hessen als Arbeitgeber

8.1

Die bundesweite Polizeidienstvorschrift 300 (Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit) regelt die gesundheitlichen Einstellungsbedingungen in den Polizeivollzugsdienst der Länder und des Bundes. Durch diese Vorschrift werden trans*- und inter*geschlechtliche Personen vom Polizeidienst ausgeschlossen. Aktuelle medizinische Wissenschaft belegt, dass alleine aufgrund der trans*- oder inter*geschlechtlichen Eigenschaften, keine physischen oder psychischen Einschränkungen einhergehen. Somit ist es diskriminierend trans*- und inter*geschlechtliche Personen pauschal als polizeidienstuntauglich einzustufen und vom Polizeidienst auszuschließen.

Trotz dieser Hindernisse gibt es trans*Personen bei der Polizei die mit dem Outing bis nach der Verbeamtung auf Lebzeiten gewartet haben. Mit diesem Status stellen eine Transidentität oder Maßnahmen zur Transition keine Probleme dar.

Wie stehen Sie zu einer bundesweiten Änderung der PDV 300, um trans*- und inter*geschlechtliche Personen nicht länger vom Polizeidienst auszuschließen?

Die Antworten der Parteien:

Das ist nicht der Fall. Es ist nicht zutreffend, dass trans*- und inter*geschlechtliche Personen pauschal als polizeidienstuntauglich eingestuft werden.
Wir GRÜNE befürworten eine Änderung der PDV 300, damit trans*- und inter*geschlechtliche Personen nicht länger vom Polizeidienst ausgeschlossen werden.
Die geschlechtliche Identität darf nicht zur Polizeidiensttauglichkeit führen. Sie sagt auch nichts darüber aus, ob Bewerber*innen den Polizeidienst gut oder schlecht erfüllen würden.
Eine solche bundesweite Änderung würden wir begrüßen und ihr zustimmen.
Wir unterstützen Menschen mit Trans*hintergrund in ihrem Kampf für das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung und daher auch eine bundesweite Änderung. Die aktuelle Regelung ist diskriminierend.

Keine Rückmeldung.

8.2

Das Land Hessen hat rund 145.000 Landesbedienstete. Viele dieser Bediensteten haben dabei direkten Kontakt zu den Bürger_innen. Professioneller Umgang mit der Vielfalt von Menschen erfordert spezielle Kenntnisse über den teilweise erforderlichen sensiblen Umgang mit LSBT*IQ-Menschen.

In welcher Form planen Sie verpflichtende Schulungsprogramme für die Landesbediensteten in Bezug auf LSBT*IQ einzuführen?

Die Antworten der Parteien:

Das Thema bzw. die Bekämpfung von Diskriminierung und die Förderung der Akzeptanz von Vielfalt ist ein wichtiges Anliegen der CDU Hessen und der unionsgeführten Landesregierung. In diesem Sinne wurde unlängst die Hessische Antidiskriminierungsstrategie beschlossen, die eine Vielzahl an ressortübergreifenden und –spezifischen Maßnahmen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung von der Staatskanzlei bis zum Innenministerium umfasst. Die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Maßnahmen in der Zukunft sind integraler Teil unserer Politik. Darüber hinaus gibt es bereits heute ein umfangreiches Fortbildungsangebot und auch teilweise verpflichtende Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen. Die Zentrale Fortbildung bietet im Jahresprogramm 2018 eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten an, die die Umsetzung des Integrationsverständnisses der Hessischen Landesregierung und der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstützen und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von Angehörigen der Landesverwaltung in interkulturellen Arbeitssituationen erhöhen. Dabei werden von generelle Themen wie dem „Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit“ bis hin zu speziellen Angeboten wie „Diversity in der Personalauswahl“ ein breites Angebot gestellt. Führungskräfte haben durch ihre Vorbildfunktion und ihre (Personal-) Entscheidungsmöglichkeiten großen Einfluss auf das Klima und die zukünftige Aufstellung der Landesverwaltung. Deswegen ist für die Beschäftigten, die einen Lehrgang der Führungskräfteentwicklung (FKE) absolvieren, bereits seit 2015 das Fortbildungsmodul „Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Führungsaufgabe“ bindend. Ziel ist, Führungskräfte für unterschiedliche Wahrnehmungen, kulturelle Werthaltungen und Prägungen zu sensibilisieren sowie die eigene Haltung im Umgang mit wachsender Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu reflektieren.
Siehe Antwort auf Frage 6.2. Wir wollen erreichen, dass die Anliegen von LSBT*IQ in der öffentlichen Verwaltung sensibel und informiert behandelt werden. Dafür haben wir die Verwaltungsausbildung verändert. Auch bei den Führungskräfte- und Beschäftigtenfortbildungen ist Diversity Thema. Mit dem Beitritt zur Charta der Vielfalt hat die Landesregierung gezeigt, dass die auch im öffentlichen Dienst ein Arbeitsumfeld schaffen will, das frei von Diskriminierungen ist. Dies soll durch regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen erreicht werden.
Wir werden ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, das die Verwaltungsbehörden an die Gleichbehandlungsgrundsätze bindet, mit dem Ziel der Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt. Dieses Gesetz muss eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes sowie flächendeckende Anlauf- und Beratungsstellen im ganzen Land vorsehen. Darüber hinaus muss es ein Screening aller Rechtsvorschriften vorsehen, die Beteiligung von Verbänden und ein Verbandsklagerecht regeln. Wir wollen darüber hinaus Schadenersatzregelungen treffen und Antidiskriminierung als Führungsaufgabe sowie in einem Leitfaden für den Umgang mit BürgerInnen verankern. Insbesondere für Mitarbeitende mit häufigem Bürger*innenkontakt brauchen wir Schulungsprogramme. Das schließt beispielsweise eine inklusive, geschlechterspezifische Sprache oder Kenntnisse über Namens- und Personenstandsänderungen ein. Entsprechendes Wissen könnte in Leitfäden gesammelt werden.
Die Schulungsprogramme für Landesbedienstete, die mit Bürgerinnen und Bürgern Kontakt haben, müssen daraufhin überprüft und ggf. ergänzt werden.
Umfassende verpflichtende Fort- und Weiterbildungen für alle beim Land Hessen Beschäftigten wären sinnvoll und durch ein landesweites Netzwerk möglich. Eine Atmosphäre der Akzeptanz muss in allen Behörden und Dienststellen geschaffen werden.

Keine Rückmeldung.

8.3

Viele privatwirtschaftliche Unternehmen haben eine offen gelebte Vielfalt ihrer LSBT*IQ-Mitarbeiter_innen bereits als Bereicherung und Stärke erkannt und fördern und stärken entsprechende Netzwerke.

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, damit das Land Hessen als Arbeitgeber von LSBT*IQ-Mitarbeiter_innen die Ressource der Arbeitnehmer_innen ebenfalls nutzt?

Die Antworten der Parteien:

Die Fragen 8.3. und 8.4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Land Hessen ist bereits 2011 der Charta der Vielfalt beigetreten und hat sich damit zu folgender Selbstverpflichtung bekannt: „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.“ Die Charta der Vielfalt zielt dementsprechend darauf ab, eine Unternehmens- oder Organisationskultur zu schaffen, die durch Fairness und Wertschätzung geprägt ist. Darauf legen wir großen Wert, so dass dieses Verständnis in alle inneren Prozesse der Landesregierung und der Landesbehörden implementiert wurde.
Bereits jetzt sind bei der Polizei in Hessen die lesbischen und schwulen Polizeibediensten in einem Verband organisiert – der VelsPol. Wir GRÜNE begrüßen es, wenn sich Netzwerke auf Beschäftigtenebene bilden und entsprechende Anerkennung finden, wie beim VelsPol. Grundsätzlich wollen wir durch das Thema Diversity und Akzeptanz die Beschäftigten ermutigen, ihre Interessen in diesem Gebiet sichtbar zu machen, wenn dies auf persönliches Interesse stößt. Wir finden es an dieser Stelle wichtig, die Wahl bei den Beschäftigten selbst zu lassen und niemanden dazu zu überreden, seine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität als Ressource zu sehen.
Auch hier gilt, dass ein Landesantidiskriminierungsgesetz die rechtliche Grundlage bildet, auf der Hessen als Land der Vielfalt gestaltet werden kann. Vernetzung muss gefördert werden. Behörden brauchen Ansprechpersonen für Konflikte. Im Übrigen ist das Einstehen für Vielfalt auch von der Hausleitung vorzuleben, ist Führungsaufgabe. So haben zahlreiche SPD-Bundesministerien zu LSBT*IQ Anlässen sich öffentlich durch Statements der Hausspitze oder nonverbal durch Beflaggung positioniert. Das ist von einer SPD-geführten Landesregierung ebenfalls zu erwarten.

Wir gehen davon aus, dass das Land Hessen als Arbeitgeber, der die Charta der Vielfalt unterschrieben und sich dazu verpflichtet hat, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wert zu schätzen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität – auch bereit und offen dafür ist, die besondere Ressource, die diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen, zu nutzen.
Darum werden wir ein Diversity Management einführen und umsetzen.

Das Land soll unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und der fachlichen Expertise ihrer eigenen queeren Landesbediensteten Strukturen wie zum Beispiel Vernetzungstreffen ausbauen und fördern, damit LSBTTIQ*-Mitarbeiter*innen intern verbesserte Anlaufstellen nutzen können.

Keine Rückmeldung.

Welche Strukturen und Maßnahmen wollen Sie fördern, um Diskriminierungserfahrungen von Mitarbeiter_innen in verschiedenen hessischen Behörden zu begegnen und somit der Fürsorgepflicht des Landes Hessen als Arbeitgeber zu entsprechen?

Die Antworten der Parteien:

Die Fragen 8.3. und 8.4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Land Hessen ist bereits 2011 der Charta der Vielfalt beigetreten und hat sich damit zu folgender Selbstverpflichtung bekannt: „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.“ Die Charta der Vielfalt zielt dementsprechend darauf ab, eine Unternehmens- oder Organisationskultur zu schaffen, die durch Fairness und Wertschätzung geprägt ist. Darauf legen wir großen Wert, so dass dieses Verständnis in alle inneren Prozesse der Landesregierung und der Landesbehörden implementiert wurde.
Durch die in den Antworten zu 6.2 und 6.3 aufgeführten Maßnahmen wollen wir erreichen, dass auch in den hessischen Behörden selbst niemand Diskriminierungserfahrungen machen muss. Darüber hinaus wurden im Bereich des Sozialministeriums Diversity-Botschafterinnen und – Botschafter aus den Reihen der Mitarbeitenden benannt, die die Themen wiederum nach vorne bringen. Falls es doch zu Diskriminierungen kommt, haben wir eine Antidiskriminierungsstelle geschaffen, an die sich die Betroffenen wenden können, auch mit externer rechtlicher Beratung.
Aktuell lässt der Diskriminierungsschutz sehr zu wünschen übrig. Allein die Tatsachen, dass es kein wirksames Hessisches Gleichberechtigungsgesetz gibt und in manchen Ministerien die Führungsebenen frauenfreie Zonen sind, belegen, dass Hessen beim Diskriminierungsschutz innerhalb der eigenen Belegschaft großen Nachholbedarf hat. Wir werden sowohl ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz als auch ein Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen, damit Hessen in diesem Bereich nach vorne kommt. Beide Gesetze werden Beschwerdestellen vorsehen, in beiden Gesetzen werden Evaluierungsvorschriften verankert.
In allen hessischen Behörden besteht die Möglichkeit, sich bei der jeweiligen Personalvertretung zu beschweren. Sollte es Probleme geben, die auf diesem Wege nicht zu lösen sind, so ist Antidiskriminierungstelle im Hessischen Sozialministerium, die im Jahr 2015 eingerichtet wurde, die richtige Stelle für solche Anliegen. Auch der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages befasst sich mit solchen Beschwerden.
Die Landesbediensteten müssen durch Fort- und Weiterbildungen (siehe Antwort zur Frage 8.2) sensibilisiert sein, um jede mögliche Diskriminierung auszuschließen. Dies muss Teil von Ausbildungs- und Schulungsprogrammen sein. Vorurteilsmotivierte Gewalt muss durch das Installieren interner speziell auf LSBTTIQ* geschulter Anlaufstellen konsequent geahndet werden. Queere Mitarbeiter*innen sollen so die Möglichkeit haben, Diskriminierungserfahrungen besser und schneller melden zu können.

Keine Rückmeldung.

9.
Trans* Menschen

9.1

Insbesondere trans* Menschen sind von spezifischer Diskriminierung und Ausschlüssen betroffen. Neben den gesundheitlichen und rechtlichen Aspekten betrifft dies auch die Bereiche der gesellschaftlichen Teilhabe und führt nicht selten zu Arbeitslosigkeit und Brüchen im sozialen Umfeld. Besonders während der Transition in das Zielgeschlecht finden Trans* menschen kaum Unterstützung und professionalisierte Beratungsstrukturen.

Welche konkreten Maßnahmen planen Sie flächendeckend in Hessen einzuführen um trans* Personen als spezifische Minderheit in der Minderheit zu unterstützen?

Die Antworten der Parteien:

Die CDU-geführte Landesregierung hat die Stärkung der Interessenvertretung von trans* und inter*Personen und die Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Aktionsplan als Vorhaben zum nachhaltigen Abbau von Diskriminierungspotenzialen anerkannt. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) erst kürzlich einen Förderbescheid in Höhe von 100.500 Euro für die Jahre 2018 und 2019 erhalten. Ferner trägt das Projekt der dgti, welches zwei Standorte in Frankfurt/Main und Mittelhessen vorweist, der Tatsache Rechnung, dass in Ballungsräumen und ländlichen Regionen spezifische Bedarfslagen existieren. trans*Personen und Intersexuelle sowie deren Angehörige erhalten dadurch inzwischen ein gutes Beratungsangebot.
Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, die Interessenvertretung von Trans*- und Inter*Personen zu stärken. Ebenso wollen wir GRÜNE die psychosoziale Beratungsstellen zunehmend für das Thema sensibilisieren. So wollen wir erreichen, dass auch in der Fläche Trans*- und Inter*Personen Angebote bekommen, die sie adäquat beraten können. Darüber hinaus wollen wir auch in der Schule für eine klare Regelung zum Umgang mit Trans*Personen sorgen. Bundespolitisch setzen wir uns dafür ein, die längt überfällige Reform des Transsexuellengesetzes endlich anzugehen.
Wir wollen dieses Thema unter anderem in einem Landesantidiskriminierungsgesetz aufgreifen. Im Bildungs-, Vereins- und Behördenbereich braucht es gezielte Schulungsarbeit. Auf Landesebene ist die Selbsthilfearbeit zu stärken.
In den LSBT*IQ-Netzwerkstellen, die eingerichtet wurden, kann nach unserer Auffassung eine solche Beratung mit der nötigen Sensibilität und Fachkenntnis geleistet werden. Sollte die Anzahl dieser Netzwerkstellen für die vielfältigen Aufgaben nicht ausreichen, so müsste evaluiert werden, wie hoch der Bedarf im Verhältnis zum vorhandenen Angebot an Unterstützung zu beurteilen ist.
Begutachtungspflicht, Therapiezwang und das gerichtliche Verfahren müssen abgeschafft werden, wenn es darum geht, Vornamen und Personenstand zu ändern. Stattdessen muss dieses Verfahren in einen Verwaltungsakt überführt und auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei geregelt werden. Das Transsexuellengesetz muss als Sondergesetz aufgehoben und in bestehendes Recht integriert werden. Im Sinne einer bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung brauchen Menschen mit Trans*hintergrund sowie Menschen mit Inter*hintergrund (auch Geflüchtete) Zugang zu allen spezifischen medizinischen, therapeutischen und beratenden Leistungen (und die damit verbundenen Medikamente) und eine unbürokratische Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Alle benötigten Leistungen müssen im Katalog der Kostenträger enthalten sein. Wir setzen uns für den flächendeckenden Ausbau von Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trans*initiativen ein. Menschen mit Trans*hintergrund müssen zudem Reproduktionsmöglichkeiten haben. Das soll in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Wem im Zuge der Transition ohne Zustimmung Reproduktionsmöglichkeiten genommen wurden, hat Anspruch auf Entschädigung. Die Unrechtsurteile gegen und die Verfolgung im Nationalsozialismus von Menschen mit Trans+hintergrund und Interhintergrund müssen aufgearbeitet werden! Die Betroffenen müssen vollständig rehabilitiert und gewürdigt, wertgeschätzt und entschädigt werden. Das Land Hessen sollte diese Forderungen als Initiativen in den Bundesrat einbringen. Wir fordern zudem landesweite Beratungs- und Aufklärungszentren für Betroffene und deren Angehörige sowie einen Entschädigungsfonds für Menschen mit Inter*hintergrund, denen durch geschlechtsangleichende Operationen erhebliches Leid widerfahren ist.

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10.
LSBT*IQ Geflüchtete

10.1

LSBT*IQ-Geflüchtete haben in ihren Herkunftsländern oftmals staatliche und gesellschaftliche Verfolgung erfahren. Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe berichten trotzdem von zahlreichen Ablehnungen von Asylanträgen.

Werden Sie sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass bei der Bewertung von sogenannten sicheren Herkunftsländern die Diskriminierung und Verfolgung von LSBT*IQ-Geflüchteten berücksichtigt wird?

Die Antworten der Parteien:

Die CDU Hessen begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, dass die Maghreb- Staaten Tunesien, Algerien und Marokko sowie Georgien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Mit der Einstufung als sichere Herkunftsländer wird nicht außer Kraft gesetzt, dass individuelle Asylanträge geprüft werden müssen. Vor einer Abschiebung muss auch bei sicheren Herkunftsstaaten im Einzelfall geprüft werden, ob der Betroffene auf Grundlage der rechtlichen Vorschriften ein Bleiberecht in Deutschland hat. Dabei sind die Vorschriften des Art.. 16a Abs. 1 GG, §§ 3 Abs. 1 AsylG, 60 Abs. 1 AufenthG und §§ 4 Abs. 1 AsylG, 60 Abs. 2 AufenthG klar definierte Kriterien für ein Aufenthaltsrecht als Asylsuchender, als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention oder als subsidiär Schutzbedürftiger. Ebenso sind mögliche Abschiebeverbote nach § 60 AufenthaltsG zu beachten. Ein „eigener Asylgrund für die LGBTI-Community“ ist dabei aus unserer Sicht in der Praxis und rechtlich nicht erforderlich, da das europäische Flüchtlingsrecht die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 2 Buchstabe d) der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU auch in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „sozialen Gruppe“ gewährt und darüber auch auf geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung (Erwägungsgrund 30). Bei Vorliegen einer entsprechenden Verfolgung wird demnach Flüchtlingsschutz bzw. mindestens subsidiärer Schutz gewährt.
Wir GRÜNE wollen faire und transparente Asylverfahren. Bereits jetzt ist im Asylgesetz durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, dass auch die sexuelle Orientierung ein individueller Verfolgungsgrund sein kann. Das heißt, dass das Bundesamt für Migration und Flucht dieses Merkmal als Fluchtgrund anerkennen kann. Auch wir wissen, dass es in der Praxis hier noch oft zu Problemen kommt. Deshalb setzen wir uns auch für eine unabhängige Verfahrensberatung ein, damit die Asylverfahren besser und die Asylentscheidungen rechtssicherer werden.
Ja. Ungeachtet dessen ist zu berücksichtigen, dass auch bei Geflüchteten aus sicheren Herkunftsländern immer eine Einzelfallprüfung zu erfolgen hat und dass bei zu erwartender Verfolgung aus Gründen der sexuellen Orientierung ein Asylgrund vorliegt.
Die Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten bedeutet nicht, dass Asylanträge von Personen aus diesen Ländern grundsätzlich abgelehnt werden. Anträge von Asylbewerbern haben dann eine Aussicht auf Erfolg, wenn sie ihre Verfolgung im Heimatland nachweisen können bzw. sie bei ihrer Rückkehr eine Gefahr für Leib und Leben befürchten müssen. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden für diese besonderen Fluchtgründe sensibilisiert. Wir Freie Demokraten fordern in diesem Zusammenhang eine(n) Sonderbeauftragte(n) für LSBTI beim BAMF, die/der entsprechend ausgebildet ist und mit der nötigen Sensibilität diese Funktion ausübt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter des BAMF, die den ersten Gesprächskontakt mit Asylantragstellern haben, dafür sensibilisiert werden, dass LSBT*IQ-Geflüchtete fast unüberwindliche Hemmnisse haben, sich in einem ersten Gespräch als Verfolgte aufgrund ihrer sexuellen Identität zu erkennen zu geben. Zu tief sitzt die Angst vor Behörden, vor Befragungen, vor Verfolgung und Gewalt, die sie aus dem Heimatland mitbringen. Wir Freie Demokraten wollen einen Weg finden, der diese für beide Seiten schwierige Situation auflösen kann. Hierzu ist es notwendig, auf Bundesebene mit dem BAMF eine Lösung, z.B. durch eine veränderte Form der Befragung, zu erarbeiten. Für die Lösung dieses Problems werden wir uns künftig einsetzen.
Selbstverständlich – solange es die Regelung mit den “sicheren Herkunftsstaaten” gibt. Allerdings lehnt DIE LINKE das Prinzip des sicheren Herkunftslandes generell ab. Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ zielt darauf, Schutzsuchende aus diesen Ländern abzuschrecken und sie schnell abschieben zu können. Es folgt nicht der menschenrechtlichen Lage im Land, sondern politischer Willkür. Die pauschale Unterstellung, Schutzsuchende aus diesen Ländern hätten keine Schutzgründe, steht dem Grundprinzip des Asylverfahrens – einer individuellen, sorgfältigen Prüfung des Asylgesuchs – diametral entgegen. Das Konstrukt der »sicheren Herkunftsstaaten« darf nicht ausgeweitet werden. Es gehört abgeschafft.

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10.2

Zugleich sind Asylsuchende häufig unter beengten Bedingungen in Erstaufnahmen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Viele LSBT*IQ-Geflüchtete leiden unter dem Druck, den diese Situation in Bezug auf ihre sexuellen Orientierung und geschlechtliche Identität bedeutet.

Wie wollen Sie dafür sorgen, dass Geflüchtete unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität vor Gewalt außerhalb wie innerhalb von Unterkünften geschützt werden?

Die Antworten der Parteien:

Als freiheitliche Gesellschaft dulden wir keine Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge. Wir akzeptieren keinen Fremdenhass. Die hessischen Sicherheitsbehörden treten jeglicher Form von rechtsextremistischer Hetze oder Gewalt mit aller Entschlossenheit und Härte entgegen. Gleiches gilt für Diskriminierung und Gewalt bestimmter Personengruppen in den Flüchtlingsunterkünften. Um dies sicherzustellen und das Recht durchzusetzen, werden wir u.a. dafür sorgen, dass in den Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen des Landes dauerhaft Polizei vor Ort ist. Darüber hinaus werden die Landesbediensteten weiterhin entsprechend dem Hausrecht in Einrichtungen gegenüber aggressiven und randalierenden Asylantragstellern angemessene Maßnahmen ergreifen. Dies dient auch dem Schutz der großen Mehrheit der Geflüchteten in den Einrichtungen, die sich rechtskonform verhalten und insb. dem Minderheitenschutz.
Wir GRÜNE wollen die Fürsorge für queere Geflüchtete weiter verstärken, die Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechend informieren und uns für eigene Schutzräume für diese besonders gefährdete Gruppen einsetzen. Bereits jetzt haben wir erreicht, dass die Beschäftigten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und der Asylverwaltung zu diesem Thema sensibilisiert und qualifiziert werden. Unterstützung für queere Geflüchtete leistet in Hessen ein Netzwerk aus ehrenamtlich Engagierten und den haupt- und ehrenamtlich tätigen der hessischen Aidshilfen. Dieses Netzwerk unterstützen wir mit 100.000 Euro im Jahr 2017.
Innerhalb von Unterkünften sind Angebote für queere WGs zu schaffen, wir wollen generell besondere Einrichtungen für vulnerable Gruppen unter den Geflüchteten. Außerhalb von Unterkünften ist der Schutz von Geflüchteten vor Gewalt genauso durchzusetzen wie der Schutz der hier Lebenden vor Gewalt.
Für die Sicherheit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden von der Landesregierung Standards definiert, erarbeitet und umgesetzt, die die Sicherheit in den Aufnahmeeinrichtungen erhöht haben.Die damit in Zusammenhang stehenden Handlungsleitlinien wurden in der Praxis angewandt, so dass der Schutz sowohl der Flüchtlinge als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wesentlich verbessert wurde. Bereits bei der Registrierung und medizinischen Erstuntersuchung wurde in der Gießener Erstaufnahmeeinrichtung darauf geachtet, inwiefern Flüchtlinge besonders schutzbedürftig waren und einer besonderen Fürsorge bedurften. Im Fokus standen dabei eine geeignete Unterbringung und Betreuung, wie beispielsweise geschlechtergetrennte Wohnräume und sanitäre Einrichtungen sowie Rückzugsmöglichkeiten. All dies gehört seit Jahren zu den Standards der Erstaufnahme in Hessen. Die Mindeststandards werden regelmäßig überprüft und im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit bestimmter Personengruppen hin überarbeitet. Auch wenn es für geflüchtete Personen, die zu der Personengruppe der LSBT*IQ gehören, eine große Überwindung kostet, sich fremden Menschen in der Aufnahmeeinrichtung anzuvertrauen, gibt es jedoch keine andere Möglichkeit, als beispielsweise das medizinische Personal auf die besondere eigene Situation hinzuweisen.
Eine menschenwürdige Behandlung und Unterbringung von LSBTTIQ*- Gefüchteten sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung von Beratungs-, Wohn- und Hilfsangeboten ist nötig. Beratungs- und Schulungsangebote wie die von SCHLAU oder den Rainbow Refugees sind hilfreich für Gewaltprävention und die Sensibilisierung von Menschen. Projekte wie diese sollten höhere finanzielle und personelle Zuwendungen vom Land erhalten.

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11.
Gesundheit, Alter und Schutz vor Konversionstherapien

11.1

Während der letzten Legislaturperiode wurden durch das HMSI Umsetzungsvorschläge zur Aufnahme des Themas Homosexualität in den Rahmenlehrplan Altenpflegeausbildung erarbeitet.

Werden Sie sich für eine feste und verpflichtende Aufnahme dieses Themas als eigenständigen Block in den Rahmenlehrplan Altenpflegeausbildung einsetzen?

Die Antworten der Parteien:

Ein gutes und den persönlichen Lebensumständen des einzelnen pflegebedürftigen Menschen angemessenes Pflegeangebot ist Ziel unserer Anstrengungen. Wir wollen alles tun, um die Pflege zukunftsfähig zu machen. Die Verbesserung der Ausbildung, eine hohe Qualität und eine ausreichende Personalausstattung mit fairer Bezahlung stehen dabei im Fokus. Kultur- und Geschlechtersensibilität sind ergänzende besondere Herausforderungen, denen wir uns stellen. Im Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen werden Ziele und Anforderungen an eine zeitgemäße Leistungserbringung normiert. So wird in § 1 Abs. 1 Nr. 3 das Ziel formuliert, dass betreuungs- und pflegebedürftige Menschen „in ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung, auch hinsichtlich Religion, Kultur und Weltanschauung sowie ihrer geschlechtsspezifischen Erfordernisse, zu achten und zu fördern“ sind. Dies schließt die besonderen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen des LGBTQI*-Spektrums ausdrücklich mit ein. Entsprechende Anforderungen werden sowohl an die Leistungserbringer gestellt als auch im Rahmen der gebündelten Pflegeausbildung und Weiterbildung vermittelt. Die Thematik ist bereits schon heute im „Rahmenlehrplan für die schulische und betriebliche Ausbildung Fachkraft Altenpflege“, der den Erwerb von Handlungskompetenzen an den Lernorten Schule und Praxis beschreibt, verankert. Für eine darüber hinausgehende gesonderte Behandlung eines bestimmten Themenfeldes besteht daher keine Veranlassung.
Wir GRÜNE setzen uns, wie in den Antworten zum Themenblock 3 und 6 beschrieben, für eine breite Sensibilisierung und Qualifizierung der Berufsgruppen ein, die mit LSBT*IQ-Personen arbeiten. Deswegen wollen wir auch die Sensibilität für ihre spezifischen Bedarfe in Alter und Pflege erhöhen. Gleichzeitig sollen die Angebote auch für LSBT*IQ-Personen im Seniorenalter ausgebaut werden. die Umsetzung zur Aufnahme des Themas in die Lehrpläne der ohnehin reformierten Pflegeausbildung begrüßen wir.
Ja.
Ja, das werden wir tun, weil wir davon überzeugt sind, dass dieses Thema überall, wo es um die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe geht, nicht nur angesprochen, sondern intensiv behandelt werden muss.
Ja. Auch ältere queere Menschen sollten ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden. Ein sensibler Umgang der Altenpfleger*innen mit dem Thema sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt lässt Menschen in Würde altern.

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11.2

Die WHO hat Homosexualität bereits vor mehr als 25 Jahren von der Liste der Krankheiten gestrichen. Der Weltärztebund hat in einer Stellungnahme festgestellt, dass Konversionstherapien “die Menschenrechte verletzen und nicht zu rechtfertigen” sind. Einige Länder (z.B. Malta) haben bereits “Umpolungstherapien“ verboten.

Wie wollen Sie gegen homophobe „Umpolungstherapien“ vorgehen, die weiterhin von religiös-fundamentalistischen Organisationen durchgeführt werden?

Die Antworten der Parteien:

Nach Überzeugung der CDU Hessen ist sexuelle bzw. geschlechtliche Identität ein Wesensmerkmal des Menschen – es ist keine Wahlmöglichkeit. Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf entsprechend keiner Therapie zur Konversion. Die CDU Hessen lehnt daher jede Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinigungen, die derartige Positionen vertreten, ab.
Für uns GRÜNE ist klar: Menschengefährdende sogenannte “Konversionstherapien” zur “Heilung” Homosexueller wollen wir verbieten. Solange dies nicht möglich wird, zeigen wir Flagge – bei Kundgebungen und Demonstrationen für Akzeptanz und Vielfalt und gegen menschenverachtende Kongresse und Versammlungen.
Die sexuelle Orientierung ist keine Störung. Wir streben ein strafbewehrtes, gesetzliches Verbot der sog. „Reparativtherapie“ oder „ Konversionstherapie“ in Deutschland an.
Auch religiös-fundamentalistische Organisationen haben sich an unsere Werte und unsere Gesetzgebung zu halten. Verstöße hiergegen sind zu verfolgen. Davon abgesehen, wird sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wie auch in allen Integrationskursen unsere Werteordnung vermittelt. Sollte es hier Defizite geben, so würden wir uns dafür einsetzen, diesen Missstand zu beheben.
Das beste Mittel für einen Wandel im gesellschaftlichen Bewusstsein ist Bildung und der frühe ungezwungene Umgang mit den Themen sexuelle, romantische, geschlechtliche und körperliche Identität. Sogenannte Konversionstherapien sind Folter und nicht mit den universellen und unveräußerbaren Menschenrechten vereinbar und gehören daher konsequent verboten, geahndet und strafrechtlich als Folter verfolgt. Das Land soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Bundestag ein generelles Verbot dieser menschenunwürdigen “Therapien” herbeiführt.

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12.
Religionsgemeinschaften

12.1

Nach wie vor herrscht Uneinheitlichkeit in der deutschen Gesellschaft bezüglich der Akzeptanz und des Respekts gegenüber LSBT*IQ-Lebensweisen. Besonders Religionsgemeinschaften kommt eine große Verantwortung zu, sich für die gleichen Grundrechte für alle Menschen einzusetzen. Dennoch lehnen z.B. die katholische Amtskirche, evangelikale Gruppen und viele islamische Verbände gelebte Homosexualität nach wie vor als Sünde ab.

Wie beabsichtigen Sie den Dialog zwischen Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und LSBTI*Q zu befördern, damit diese gemeinsam für Akzeptanz eintreten?

Die Antworten der Parteien:

Wir treten klar gegen jede Form der Diskriminierung ein – auch auf Grund der sexuellen Identität. Den Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft befürworten wir – wir erkennen aber an, dass die Religionsgemeinschaften sich diesem Dialog auch sehr bereitwillig stellen und stets mit der Zivilgesellschaft im Austausch stehen. Wir sind sicher, dass Vertreter der Kirchen in Hessen sich auch dem Dialog mit der LSBTI*Q-Community nicht verschließen. Die CDU Hessen wird sich aber nicht in individuelle Glaubensfragen von Menschen einmischen. Für die Positionsfindung der Religionsgemeinschaften zu allen gesellschaftspolitischen Fragestellungen sind die inneren Meinungsbildungsstrukturen der Kirchen verantwortlich, die wir respektieren. Die Religionsgemeinschaften leisten einen unverzichtbaren Dienst an unserer Gesellschaft. Innerhalb dieser Gemeinschaften gefundene Positionen und Meinungen sind als Teil der gesellschaftlichen Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt anzuerkennen, so wie auch gegensätzliche Meinungen anerkannt werden.
Wir GRÜNE setzen uns für einen breiten gesellschaftlichen Dialog mit allen zivilgesellschaftlichen Kräften zum Thema Akzeptanz und Vielfalt ein. Dafür wollen wir auch in der Erinnerungsarbeit und Forschung stärken, die sich mit der Geschichte der LSBT*IQ-Personen, mit Diskriminierung und Ausgrenzung auseinandersetzen. Wir wollen weiterhin Debatten anstoßen, mitführen und so auch andere gesellschaftliche Organisationen davon überzeugen, dass Akzeptanz und Vielfalt zu einer modernen Gesellschaft dazugehören.
Religionsfreiheit gehört zu Deutschland und zu Hessen. Der Staat mischt sich nicht in individuelle und allgemeine Glaubensfragen ein. Das ist nicht nur eine Feststellung, sondern leitet sich aus der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab. Denn Demokratie gibt es nicht ohne die Freiheit des Bekenntnisses, sei es nun religiös oder weltanschaulich. Glaubensinhalte müssen allerdings so gelebt werden, dass sie mit dem bunten und pluralen Deutschland vereinbar sind, das gebietet das Grundgesetz. Die Religionsgemeinschaften müssen sich daher so organisieren, dass sie als verlässlicher und repräsentativer Kooperationspartner wirken können. Das Modell der „fördernden Neutralität“ des Staates hat sich bewährt. Diese Position werden wir gegenüber Religionsgemeinschaften auch in LSBT*IQ Themen deutlich machen.
Wir Freie Demokraten treten seit jeher dafür ein, dass jeder Einzelne das Recht auf seine eigene, ganz persönliche Lebensführung hat. Es ist ein wesentliches Merkmal jeder Religionsgemeinschaft, ihren eigenen Wertekanon zu schaffen und seine Befolgung zu verlangen. Deshalb kann nur der Dialog und ein fortschreitender gesellschaftlicher Wandel für eine allmähliche Veränderung sorgen. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir – schon aufgrund unseres Selbstverständnisses als liberale Partei – für dieses Ziel eintreten.
DIE LINKE setzt sich für die Förderung des Dialogs mit dem Ziele der Verständigung und der Bekämpfung von Vorurteilen ein. Dies betrifft auch den Diskurs mit christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden und nicht jüdisch-christlichen Glaubensgemeinschaften. Insbesondere von einem Dialog mit den vielfältigen muslimischen Gemeinschaften erhoffen wir uns emanzipatorische Fortschritte auf beiden Seiten sowie ein konfliktärmeres Zusammenleben. Geeignete Maßnahmen könnten vernetzende Veranstaltungen für die Betroffenen sein. Die Tätigkeit bestehender Initiativen sollte das Land evaluieren und gegebenenfalls intensivieren. Dieser Dialog ist auch deshalb dringend notwendig, weil u.a. rechte Gruppen und Parteien Kapital daraus schlagen wollen, dass sie die queere und die muslimische Community gegeneinander aufhetzen und spalten wollen. Für DIE LINKE ist die Bekämpfung von Rechtsradikalismus, antimuslimischem Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ebenso wichtig wie die von queerfeindlichen Übergriffen.

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13.
Grundgesetz und Diskriminierungsschutz

13.1

Derzeit sind im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes die Merkmale Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, Behinderung sowie religiöse oder politische Anschauungen genannt. Dies bedingt eine Beweislastumkehr im Falle von Diskriminierung und garantiert somit einen effektiven Diskriminierungsschutz.

Wie werden Sie sich dafür einsetzen (z.B. im Bundesrat), dass Artikel 3, 3 des GG um die Merkmale der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ergänzt wird und damit das Grundgesetz auch Lesben, Schwulen, trans* und intergeschlechtliche Menschen in Zukunft explizit vor Diskriminierung schützt?

Die Antworten der Parteien:

Die Gleichbehandlung aller Menschen und die Ablehnung jeder Form von Diskriminierung ist für die CDU Hessen von höchster Wichtigkeit und Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes. Sie ist im allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz und in Art. 1 der Hessischen Verfassung festgeschrieben und wird in vielen Einzelgesetzen und -normen, wie zum Beispiel dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die verschiedenen Rechtsbeziehungen konkretisiert. Für eine explizite Festschreibung der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal in Art. 3 Abs. 3 GG oder in Art. 1 der Hessischen Verfassung besteht daher kein Bedarf. Darüber hinaus würde sich die Rechtslage z.B. für Homosexuelle durch eine solche Festschreibung nicht ändern oder verbessern.
Bundespolitisch fordern wir GRÜNE, in Art. 3 Grundgesetz das Kriterium “sexuelle Orientierung” aufzunehmen, weil Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen trotz Verbesserungen ihrer Lebenssituation auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt sind. Ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz kann sie noch besser vor menschenfeindlichen Tendenzen schützen.
Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität in den Katalog des Art. 3 Abs. 3 GG. Entsprechende Bestrebungen für eine Grundgesetzänderung werden wir politisch unterstützen.
Eine Grundgesetzänderung mit diesem Zusatz wäre ein weiterer wichtiger und begrüßenswerter Baustein zum Schutz der LSBT*IQ-Personen. Da eine Grundgesetzänderung einer zweidrittel Mehrheit im Bundestag bedarf, ist diese Hürde sehr hoch. Im Rahmen weiterer anstehender Grundgesetzänderungen werden wir uns für diesen Zusatz mit einem eigenen Antrag einsetzen und uns bemühen, für dieses Ziel eine Mehrheit zu finden.
Wir wollen den Schutz vor Diskriminierungen aufgrund der körperlichen Variation, sexuellen Identität und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes und in das Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen, ein echtes Klagerecht für Verbände im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sowie dessen EU-rechtskonforme Ausgestaltung. Dafür soll sich das Land im Bundesrat einsetzen.

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